Bebauungspläne der Gemeinde Wadersloh

Die Gemeinde Wadersloh möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie Bauwillige und Planende möglichst umfassend über das Bau- und Planungsrecht informieren. Die Darstellung der Bebauungspläne und Satzungen im Internet ist eine zusätzliche Informationsquelle und ein erweitertes Serviceangebot der Gemeindeverwaltung.

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Zu den Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielsweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.