Sanieren und Heizen
Dämmmaßnahmen an Gebäuden können den Heizenergiebedarf häufig stark senken. Hier erhalten Sie Hilfestellung, wie Sie Ihr Gebäude energetisch auf einen guten Stand bringen.
Zur Deckung des reduzierten Wärmebedarfs bietet sich der Umstieg auf eine moderne effiziente Heizung auf Basis erneuerbarer Energien an.
Energiewissen im Videoformat: Machen Sie sich schlau
20 Jahre Energieberatungstätigkeit bringen jede Menge Erfahrung mit sich, die Bauingenieur Karsten Herbert zu allen Themen in kurzweiligen Videos weitergibt, die auch von Nicht-Experten gut verstanden werden. Hier finden Sie Antworten auf die meisten Ihrer Fragen:
Energieberatung: Heizen
Bis zu 85 Prozent der Energie, die zuhause benötigt wird, wird fürs Heizen und die Warmwassererzeugung aufgewendet. Bei einem Beratungsgespräch mit der Verbraucherzentrale erhalten Sie Tipps zur Energieeinsparung und zum Heizungstausch.
Energieberatung: Sanieren und Bauen
Sowohl bei der Planung eines Neubaus als auch bei der Sanierung eines Hauses ist es Ziel, den Energieverbrauch gering zu halten. Ein niedriger Energieverbrauch ist eine optimale Ausgangsbasis für das Heizen mit umweltfreundlicher Wärme. Ein guter Ratgeber ist der Sanierungsleitfaden Münsterland.
Ein erstes Beratungsgespräch mit der Verbraucherzentrale rund um die Themen Dämmung, Fenster und Türen sowie Heizungssysteme bietet sich an.
Energieberatung: Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien machen unabhängiger von Preisentwicklungen am Energiemarkt. Es lohnt sich, Sonnenenergie über eine Photovoltaikanlage für die Stromerzeugung oder über eine Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung zu nutzen.
Aus der vorhandenen Temperatur in der Luft oder im Erdreich kann mit Hilfe einer Wärmepumpe Wärme erzeugt werden. Auch Holz- und Pelletöfen können als regenerative Energiequelle der Wärmeerzeugung dienen.
Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und Umsetzungsplanung bietet ein Beratungsgespräch mit der Verbraucherzentrale.
Fördergelder finden und beantragen
Für Maßnahmen rund um den Einsatz erneuerbarer Energien, Modernisieren und Bauen stellen Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie Energieversorger viele Förderungen bereit.
Es gibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Förderungen werden über 2 Durchführer abgewickelt: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für Fördermaßnahmen zur Heizungserneuerung ist die KfW zuständig, für effiziente Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Heizungs- und Anlagenoptimierung die BAFA.
Die folgenden Fördermitteldatenbanken geben einen kompakten Überblick:
1. Förderung einer Wärmepumpe:
Wenn es allein um die Förderung einer Wärmepumpe geht, finden sich Informationen in großer Detailtiefe auf der Seite des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V.
Für den Heizungstausch im privaten Wohngebäude gibt es den kfw-Zuschuss Nr. 458, sowie die Ergänzungskredite kfw Nr. 358, 359.
2. Förderung - sämtliche Maßnahmen:
Förderradar ist die umfassendste Datenbank. Sie enthält die wichtigsten Bundes- und Landesförderungen und einige lokale Förderprogramme. Förderradar kann kostenlos genutzt werden. Es ist erforderlich sich einzuloggen, dann kann die Förderradar-Recherche beginnen.
Ebenfalls umfassend ist Förderdata. Hier können Sie Fördergelder kostenlos entdecken und haben außerdem die Möglichkeit, über den kostenpflichtigen Fördergeldservice Experten mit der Antragstellung zu beauftragen.
3. Steuerermäßigung statt Förderung
Alternativ zur Beantragung von Fördermitteln kann eine Steuerermäßigung interessant sein, mit der bis zu 40.000 Euro für energetische Sanierungen von der Steuer abgezogen werden können. Steuerermäßigungen können jedoch nicht mit Förderprogrammen kombiniert werden.
Energieberater finden
Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie gilt gemäß GEG eine Energieausweis-Pflicht. Dieser wird von einem Energieberater erstellt.
Energieberater sind Fachleute, die Immobilien energetisch bilanzieren und über Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zur energetischen Instandsetzung informieren. Eine so genannte Erstberatung oder Initialberatung vermittelt durch die Verbraucherzentrale NRW bietet sich an. Sie hilft dabei, die wichtigsten energetischen Schwachstellen aufzuspüren, um nächste Schritte zur energetischen Modernisierung ergreifen zu können.
Eine erweiterte spezielle Form der Energieberatung stellt die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dar. Sie ist in einigen Fällen Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Bundesförderprogramme, um von einer 5% höheren Bezuschussung zu profitieren. Über die „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) kann diese Form der Energieberatung gefördert werden.
Folgende Links helfen bei der Suche nach einem Energieberater:
1. Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.
Kommunale Wärmeplanung
Energetische Gebäudesanierung und der Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologie bergen ein hohes Potenzial zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen. Daher sind alle Kommunen nach §3 Wärmeplanungsgesetz zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet worden. Der Wärmeplan für die Gemeinde Wadersloh wurde am 8. Juli 2025 im Gemeinderat beschlossen. Die Ergebnisse können im Abschlussbericht eingesehen werden.
Der Wärmeplan stellt eine rechtlich unverbindliche strategische Fachplanung mit dem Ziel einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in der Gemeinde Wadersloh dar. Es ergeben sich daraus keine direkten Folgen für einzelne Bürgerinnen und Bürger oder Betriebe. Für sie gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Wärmeplan dient jedoch zur Orientierung, welche Gebiete in Wadersloh für welche Heiztechnologie zukunftssicher geeignet sind.
Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts ist die Wärmeplanung nicht abgeschlossen. Die darin benannten Maßnahmen werden weiterentwickelt, denn das Wärmeplanungsgesetzt (WPG) schreibt eine Fortschreibung spätestens alle 5 Jahre vor.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 beschlossen. Anders als zuvor das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet es nicht mehr zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. Für alle Gebäudeeigentümer gilt gleichermaßen die freie Wahl bei der Heizungstechnologie.
Für das Heizen mit fossilen Brennstoffen gilt die so genannte „Biotreppe“: ab 2029 muss dem Brennstoff ein Anteil an grünem Öl oder Gas beigemischt werden - zunächst 10% (2029), dann 15% (2030) und 30% (2035) und schließlich 60% (2040).
Nachhaltig wirtschaftlich und dem Klimaschutz unmittelbar dienlich ist der Einbau einer Heizung, die mit Erneuerbaren Energien läuft. Die Wärmepumpe stellt dabei aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz eine zukunftsfähige Lösung dar. Die gängigen Wärmepumpen gewinnen ihre Energie aus der Umgebungsluft (Luft-Wärme-Pumpe) oder aus dem Boden (Erdwärmepumpe).
Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird unter geänderten Modalitäten bis mindestens 2029 fortgeführt. Fossile Heizungen fallen nach wie vor nicht unter die Förderung.
Die Grundförderung für alle bleibt bestehen. Der Einkommensbonus wird stärker sozial gestaffelt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab sofort schrittweise, um Effizienzsteigerungen anzureizen und entfällt ab Mitte 2028.
Eine FAQ-Liste gibt Antwort auf alle Fragen zu den Förderbedingungen.
Wärmepumpe
Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser, die nach 1995 gebaut wurden, sind in der Regel für den Einsatz von Wärmepumpen geeignet. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Gebäudedämmung oder größerer Heizkörperflächen ist selten gegeben. Möglicherweise ist in einem oder wenigen Räumen die Heizflächenvergrößerung erforderlich, um eine optimale Effizienz der Wärmepumpe sicherzustellen.
Auch bei Gebäuden aus der Bauphase zwischen 1979 und 1995 ist eine zusätzliche Außendämmung selten erforderlich. Schwachpunkte können die seinerzeit verbauten Isolierglasfenster sein, insbesondere, wenn es sich um große Fensterflächen handelt sowie die Luftdichtheit im Dach. Denn auch wenn mit Mineralfaser gedämmt wurde, wurde häufig ohne Luftdichtheitsebene gearbeitet. Gegebenenfalls muss an diesen Stellen nachgebessert werden, ehe die Wärmepumpe zum Einsatz kommt.
Bei Häusern, die aus der Zeit vor 1978 stammen, kann davon ausgegangen werden, dass – wenn dieses nicht zwischenzeitlich erfolgt ist – Maßnahmen an Gebäudehülle oder Fenstern erforderlich sind, bevor die Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe getauscht wird.
Als Richtwert für die unmittelbare Eignung eines Altbaus zur Beheizung mit einer Wärmepumpe gilt: Der Wärmeenergieverbrauch sollte nicht höher als 100 kWh/m2 im Jahr sein.
Im Wissensportal Wärmepumpe finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen rund um die Wärmepumpe und können über einen Heizlastrechner feststellen, ob Ihr Haus mit einer Wärmepumpe beheizt werden kann.
Auch auf der Seite des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. können Sie sich zu Technik und Förderung informieren.
Zwei Arten von Wärmepumpen sind derzeit gängig: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe und die Erdwärme-Pumpe, auch als Sole-Wärme-Pumpe bezeichnet. Erstere besitzt einen Außenluftwärmetauscher, letztere bezieht die Wärme über Sonden oder Kollektoren aus dem Erdreich. Die Luft-Wärmepumpe ist mit rund 85% Marktanteil besonders beliebt, da sie ohne Tiefenbohrung auskommt und damit die günstigere Variante darstellt. Sie ist in der Regel etwas weniger energieeffizient als die Erdwärmepumpe, erzeugt also aus jeder Kilowattstunde Strom etwas weniger Wärme.
Beim Einbau einer Wärmepumpe ist zu überlegen, für welche Zwecke sie eingesetzt werden soll. Neben dem Heizen des Gebäudes kann sie auch zur Kühlung dienen sowie zur Warmwasserbereitung.