Wadersloh wählt!

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. In der Gemeinde Wadersloh werden der Landrat und die Vertretung des Kreises Warendorf und der Bürgermeister und die Vertretung der Gemeinde Wadersloh gewählt.
Die Vertretungen der Kommunen und Kreise sowie die Bürgermeister und Landräte werden in NRW zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.
Bei den Wahlen der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat und dem Kreistag) hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei bzw. Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Die Kandidatur von Einzelbewerbern ist auch möglich. Bürgermeister bzw. Landrate werden durch Mehrheitswahl bestimmt, auch hier besitzt jeder Wähler eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Diese wird – falls notwendig – am 28. September 2025 durchgeführt.
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in NRW ist, wer
- am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet (Gemeinde bzw. Kreis) seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz NRW vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20. August 2025 an alle Wahlberechtigten versendet.
Hier können Sie einsehen, welchem Wahlbezirk der Gemeinde Wadersloh Sie mit Ihrer Wohnanschrift zugeordnet sind und in welchem Wahllokal Sie wählen können.
Briefwahlunterlagen können ab sofort online beantragt werden. Alternativ ist die Beantragung persönlich oder schriftlich beim Wahlamt der Gemeinde Wadersloh (Gemeinde Wadersloh, Liesborner Str. 5, 59329 Wadersloh), per E-Mail (wahlen(at)wadersloh.de) oder über den Antrag oder QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung möglich. Dafür ist die Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der aktuellen Wohnanschrift erforderlich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie bzw. er dazu berechtigt ist.
Vom 18. August bis 12. September 2025 ist die Wahl im Rathaus möglich. Hierzu wird in Raum 101 im 1. Obergeschoss des Rathauses ein Briefwahllokal eingerichtet. Für die Wahl im Rathaus ist die Vorlage des Personalausweises zwingend erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist hierzu nicht notwendig.
Von der Meldepflicht befreite Unionsbürger werden gem. § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung NRW auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieser Antrag ist bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zu stellen und kann hier heruntergeladen werden.
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 in der Gemeinde Wadersloh können Sie hier.
Ihr Ansprechpartner:
Gemeinde Wadersloh
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Wahlamt der Gemeinde Wadersloh
Herr Johannes Rassenhövel
Telefon:+49 (2523) 950-1130
E-Mail: wahlen(at)wadersloh.de