Wadersloh wählt!

Wie funktionieren die Kommunalwahlen in NRW?
Die Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen, als auch die Wahl von Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en werden in NRW zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte vorzeitig aus dem Amt scheiden. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt. Etwaige notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinderat- oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt, auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlhelfer/in werden
Sie möchten Wahlhelfer/in werden? Dann informieren Sie sich gerne über unseren Aufruf im Serviceportal und melden Sie sich über das dort angegebene Online-Formular als Wahlhelfer/in an.
Weitere Informationen zum Wählen in leichter Sprache erhalten Sie hier.
Ergebnisse der Bundestagswahl 2025
Zu den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025 in der Gemeinde Wadersloh gelangen Sie hier.
Ihr Ansprechpartner:
Gemeinde Wadersloh
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Wahlamt der Gemeinde Wadersloh
Herr Johannes Rassenhövel
Telefon:+49 (2523) 950-1130
E-Mail: wahlen(at)wadersloh.de