Klimatipp des Monats

Klimawandel ist ein globales Thema und betrifft jeden Einzelnen. Nur gemeinsam können wir dem Klimawandel effektiv entgegenwirken. Ein großes Umdenken ist nötig, der Gedanke an das unbegrenzte Wachstum sollte dem Gedanken des nachhaltigen Miteinanders weichen.

Um dem Klimawandel vor Ort entgegenzusteuern, wurde für die Gemeinde Wadersloh ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt und vom Rat beschlossen. Erste Maßnahmen hieraus werden nun angegangen und umgesetzt. Hierzu gehört auch die Einführung des „Klimatipps des Monats“. Mit dieser Informationsserie steht eine Möglichkeit zur Unterstützung, Wissensvermittlung und Sensibilisierung zur Verfügung. Jeden Monat werden zu verschiedenen Themengebiet Informationen zusammengestellt. Der „Klimatipp des Monats“ weist eventuell auf Dinge hin, die schon bekannt sind, aber thematisiert auch Dinge, an die vielleicht noch nicht gedacht wurde.

Mit Hilfe des  CO2 Rechners des Umweltbundesamtes können Sie Ihren eigenen CO2-Fußabdruck ermitteln, was einen guten Eindruck aufgibt, wo man selbst auf dem Weg zu einem klimaneutralen Lebensstil steht.

Klimatipp im Oktober

Werkzeuge

Recht auf Reparatur

Neue Regeln für Elektrogeräte

Seit am 31.07. das „Recht auf Reparatur“ in Kraft getreten ist, müssen Hersteller Elektrogeräte reparaturfreundlicher machen und Ersatzteile bereitstellen. Ziel der EU-Vorgabe ist es, Abfall zu vermeiden und Rohstoffe einzusparen. Außerdem erhofft man sich den Aufschwung kleinerer Reparaturwerkstätten. Denn laut Verordnung müssen Reparaturen nicht zwingend durch den Hersteller erfolgen.

Gibt ein Verbraucher ein Gerät aufgrund eines Defekts innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zurück, muss ihn der Händler auf die Möglichkeit hinweisen, dass er alternativ zu dem Gerätetausch dieses auch reparieren lassen kann – vorausgesetzt die Reparatur ist günstiger als der Austausch. Für das reparierte Gerät verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr. 

Aber auch nach Ablauf der Gewährleistung müssen Verkäufer nun ein Reparaturangebot durch den Hersteller anbieten – auch dann noch, wenn die betroffenen Geräte bereits nicht mehr hergestellt werden. Ersatzteile für eine Waschmaschine müssen zum Beispiel noch zehn Jahre nach Einstellung der Produktion erhältlich sein, Ersatzteile für Smartphones noch sieben Jahre später. Neben den Ersatzteilen müssen Hersteller auch die erforderlichen Werkzeuge und die nötigen Anleitungen für eine Reparatur zur Verfügung stellen – auch freien Werkstätten.

Die Regelung gilt für größere Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler und Trockner, Kühlgeräte oder kabelgebundene Staubsauger, E-Bikes und E-Scooter. Auch Fernseher, Tablets und Smartphones fallen unter das neue Recht, Laptops hingegen nicht. Die Richtlinie soll nach und nach auch auf kleinere Haushaltsgeräte ausgeweitet werden. Denn bisher gilt sie zum Beispiel noch nicht für Kaffeeautomaten, Bügeleisen oder Digitalkameras. 

Um wegzukommen von Billigprodukten und Wegwerfmentalität, empfiehlt es sich grundsätzlich, qualitativ hochwertige reparierbare Produkte zu kaufen. Ist man bereits heute im Besitz eines solchen älteren aber defekten Produktes, das man gerne wieder repariert hätte, kann sich der Besuch eines Repair Cafés lohnen. Diese finden sich in einigen Nachbarkommunen wie Beckum, Lippstadt oder Rheda-Wiedenbrück und Langenberg. 

Besucher bringen defekte Objekte von zu Hause mit und machen sich gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Fachmann oder einer Fachfrau an die Arbeit. Infos zu den Terminen und Öffnungszeiten sowie darüber, welchen Geräten oder sonstigen Gebrauchsobjekten die ehrenamtlichen Helfer möglicherweise ein zweites Leben verschaffen können, erhalten Interessierte auf den folgenden Internetseiten: 

https://muetterzentrum-beckum.de/repair-café.html

https://www.skm-lippstadt.de/aktuelles/details/repair-cafe

https://repaircafe-rhwd.de/