Vorwürfe von ZIN19 zurückgewiesen – Kommunalaufsicht bestätigt rechtmäßiges Vorgehen der Gemeinde Wadersloh
Die Kommunalaufsicht des Kreises Warendorf hat die Beschwerde von ZIN19 gegen die Gemeinde Wadersloh vollumfänglich zurückgewiesen.
Nach eingehender rechtlicher Überprüfung der Vorgänge rund um einen Vertrag zum Hochwasserschutz an der Glenne stellte die Aufsichtsbehörde klar fest, dass das Vorgehen der Gemeindeverwaltung rechtmäßig war. Ein Einschreiten der Kommunalaufsicht war aus diesem Grund nicht erforderlich.
In einer Stellungnahme entkräftet der Kreis Warendorf alle von ZIN19 vorgebrachten Kritikpunkte. Im Einzelnen wurde – entgegen der Vorwürfe von ZIN19 – festgestellt, dass die Behandlung der Vertragsangelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit in diesem Fall zulässig war.
Auch für den zeitlichen Ablauf der Vertragsunterzeichnung wurden das Vorgehen und die Auffassung der Gemeinde Wadersloh von der Rechtsaufsicht des Kreises als plausibel und formell nicht zu beanstanden bewertet.
Zuletzt bestätigte der Kreis Warendorf in seiner Stellungnahme ausdrücklich die kommunale Selbstverwaltungshoheit. Es obliegt dem Rat, Kostenverteilungsregelungen selbstständig zu treffen.
„Wir begrüßen die klare Entscheidung der Kommunalaufsicht.“ erklärte Kämmerer Norbert Morfeld. „Die Bestätigung durch den Kreis Warendorf zeigt, dass wir in der Gemeinde Wadersloh vollumfänglich rechtmäßig gehandelt haben.