Obst an öffentlichen Bäumen kann gerne geerntet werden

Alle Bürgerinnen und Bürger können in der Gemeinde Wadersloh das Obst an öffentlichen Bäumen unentgeltlich ernten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Schäden an den Bäumen entstehen. Geerntet wird auf eigene Gefahr. Bäume, die sich in Privatbesitz befinden, sind selbstverständlich ausgeschlossen.

Gepflückt werden darf an Bäumen, die sich an Gemeindestraßen befinden, und die frei zugänglich sind. Die Gemeinde Wadersloh freut sich über fleißige Erntehelfer, da es bedauerlich wäre, wenn reife Äpfel, Pflaumen und Birnen zu Boden fallen und verfaulen.

Das Abernten auf fremden Grundstücken erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Wadersloh übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch das Betreten des Grundstücks und/oder den Erntearbeiten auftreten.

Wer Zweifel hat, ob es sich um einen öffentlichen Baum handelt oder nicht, kann sich gern beim Fachbereich Bauwesen im Rathaus der Gemeinde Wadersloh erkundigen. Informationen erteilt Frau Beate Sudkamp unter Tel.: 02523/ 950-1440 oder per E-Mail an beate.sudkamp(at)wadersloh.de.