Wichtige Entscheidungsorgane

Beim Rat handelt es sich um das oberste Beschlussorgan der Gemeinde Wadersloh. Er wird von allen wahlberechtigten Bürgern in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde Wadersloh. Derzeit hat er 32 Ratsmitglieder. Der Bürgermeister hat den Vorsitz und grundsätzlich auch ein Stimmrecht im Rat, ohne gewähltes Ratsmitglied zu sein. Rat und Bürgermeister stehen in einem sehr engen Verhältnis zueinander. Der Bürgermeister ist als Vorsitzender des Rates für die Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig.

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

  • CDU (17 Sitze)
  • FWG (6 Sitze)
  • SPD (6 Sitze)
  • FDP (2 Sitze)
  • AfD (1 Sitz)

Nach der Gemeindeordnung ist der Rat für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig. Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend, hat der Rat der Gemeinde Wadersloh Ausschüsse und Beiräte gebildet, die im Wesentlichen zwei Funktionen haben:

  • Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Rat obliegt
  • Eigenständige Entscheidung bei übertragenen Aufgaben

In der aktuellen Wahlperiode wurden folgende Ausschüsse eingerichtet:

  • Hauptausschuss
  • Bau-, Planungs- und Strukturausschuss
  • Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Umwelt, Energie und Landschaft
  • Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Aktuelle Informationen zum Rat und zu den Ausschüssen finden Sie im Bürgerinformationssystem: https://sessionnet.krz.de/wadersloh/bi/info.asp