Informationen zu den Kommunalwahlen am 14. September
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Vier Stimmen können die Wahlberechtigen an diesem Tag abgeben:
Wahl des Rates der Gemeinde Wadersloh
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wadersloh
Wahl des Kreistages des Kreises Warendorf
Wahl des Landrats des Kreises Warendorf
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 20.08.2025 an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Wadersloh verschickt.
Erstmals wird die Wahlbenachrichtigung nicht mehr in Form einer Postkarte, sondern als Standardbrief verschickt. Die Wahlbenachrichtigung enthält aber weiterhin alle Informationen zur Teilnahme an den Wahlen. Auch der Wahlbezirk und das Wahllokal der Wahlberechtigten sind darauf angegeben.
Wer seine Stimmen schon vorab abgeben möchte, hat hierfür auch diesmal wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ist die schriftliche Beantragung der Wahlunterlagen oder mittels des personifizierten QR-Codes möglich. Alternativ können Briefwahlunterlagen ab dem 11. August persönlich oder schriftlich beim Wahlamt (Gemeinde Wadersloh, Liesborner Str. 5, 59329 Wadersloh) oder per E-Mail (wahlen(at)wadersloh.de) beantragt werden. Dafür ist die Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der aktuellen Wohnanschrift erforderlich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie bzw. er dazu berechtigt ist.
Damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an das Wahlamt der Gemeinde Wadersloh zugestellt werden, bittet die Verwaltung alle Wählerinnen und Wähler, ihre Wahlbriefe spätestens am Mittwoch, den 10. September 2025, in die Post zu geben.
Alternativ können Wahlbriefe auch bis zum Wahltag bis 16 Uhr persönlich im Wahlamt der Gemeinde Wadersloh durch Einwurf in den gemeindlichen Briefkasten am Rathaus (Liesborner Str. 5, 59329 Wadersloh) abgegeben werden.
Vom 18. August bis 12. September ist zudem die Wahl im Rathaus möglich. Hierzu wird in Raum 101 im 1. Obergeschoss des Rathauses ein Briefwahllokal eingerichtet. Für die Wahl im Rathaus ist die Vorlage des Personalausweises zwingend erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist hierzu nicht notwendig.
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
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Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses ist die Wahl zusätzlich am Samstag, den 30. August 2025 zwischen 10 und 12 Uhr möglich.
„Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte und Informationen zum Wählen in leichter Sprache erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Wadersloh (https://www.wadersloh.de/rathaus/wahlen).“