Neuausrichtung Finanzierung der Schulsozialarbeit
Ziel der Landesregierung NRW ist es, durch die Schulsozialarbeit möglichst
allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern,
sozialen Aufstieg, gleichwertige Bildungschancen sowie mehr Teilhabe zu
ermöglichen. Daher wurde die dauerhafte Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit mit Landesmitteln durch Kabinettsbeschluss vom 04.09.2020 gesichert
und die Zuständigkeit ab dem 01.01.2021 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales an das Ministerium für Schule und Bildung übertragen.
Um die Schulsozialarbeit verlässlich fortzuführen, ist es zu einer
Neuausrichtung des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen“ gekommen. Dafür
ist eine neue Förderrichtlinie durch das Ministerium für Schule und Bildung
entwickelt worden.
Aus der Richtlinie
über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2021
ergeben sich folgende Änderungen:
- Die Fördersystematik orientiert sich ab
dem 01.01.2022 nicht mehr an der Verteilung der BuT-Mittel sondern nach
einem neu vom Land NRW entwickelten schulscharfen Sozialindex.
- Die Gemeinde Wadersloh erhält jährlich rd.
14.700,00 € statt bisher 10.300,00 €.
- Der jährliche Eigenanteil der Gemeinde
in Höhe von rd. 6.850,00 € entfällt.
- Der Kreis übernimmt den Eigenanteil
aller Kommunen. Der Eigenanteil wiederum wird über die allgemeine
Kreisumlage finanziert.
Zuständig für die Beantragung der Mittel für die Gemeinde Wadersloh ist
das Amt für Kinder, Jugendliche des Kreises Warendorf. Der Antrag wurde zum
30.11.2021 durch den Kreis gestellt. Die Bewilligung ist abzuwarten.