Betreff
Sicherung der Regenrückhaltebecken
Beanstandung des Ratsbeschlusses v. 20.12.2021
Regenrückhaltebecken Entruper Weg
Vorlage
2022/B/3734
Art
Beschlussvorlage
  1. In Kenntnis der Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom 20.12.2021 zum Tagesordnungspunkt I. 5. 14. im öffentlichen Teil hebt der Rat der Gemeinde Wadersloh diesen Beschluss nach erneuter Prüfung aufgrund seiner Rechtswidrigkeit auf.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Wadersloh beschließt, dass das Regenrückhaltebecken Entruper Weg analog zu den Empfehlungen des Gutachtens mit einem 1,25 Meter hohen Drahtzaun und einer heimischen Hecke abgesichert wird.

Der Rat der Gemeinde Wadersloh hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt I. 5. 14. mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Regenrückhaltebecken (RBB) Entruper Weg befasst.

 

Ein gegenüber der Verwaltungsvorlage geänderter Beschluss mit dem Inhalt:

 

„Das RBB Entruper Weg wird nicht zusätzlich gesichert. Die Verwaltung wird beauftragt, die defekten Überlaufrohre wieder instand zu setzen sowie geschnittenes Strauchgut aus den Senken zu entfernen.“

 

wurde in geheimer Abstimmung mehrheitlich mit 17 „Ja“-Stimmen gegenüber 15 „Nein“-Stimmen und einer Enthaltung gefasst.

 

Dieser Beschluss verletzt geltendes Recht und ist dementsprechend gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom Bürgermeister zu beanstanden.

 

Der Begriff „geltendes Recht“ umfasst dabei nicht allein Gesetze im formalen und materiellen Sinn, sondern auch ungeschriebene Rechtssätze, (Dietlein/Heusch, Kommunalrecht NRW, 1. Aufl. 2020, § 54 Rn. 8). Vorliegend verstößt der Ratsbeschluss gegen die, der Gemeinde Wadersloh obliegende Verkehrssicherungspflicht. Verkehrssicherungspflichten begründen sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern werden aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen hergeleitet, die auch für die öffentliche Hand gelten, (Rotermund/Krafft, Verkehrssicherungspflichten, 6. Aufl. 2016, Rn 1). Sie stellen damit „geltendes Recht“ i. S. d. § 54 Abs. 2 GO NRW dar. 

 

 

  1. Bei dem Regenrückhaltebecken Entruper Weg handelt es sich um eine abwassertechnische Anlage der Gemeinde Wadersloh. Demzufolge obliegt der Gemeinde Wadersloh auch die Verkehrssicherungspflicht dieser abwassertechnischen Anlage.

 

In der Umsetzung der Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht hat die Verwaltung eine rechtsgutachterliche Stellungnahme bei Rechtsanwalt Eckhard Wölke, Köln, in Auftrag gegeben, die dieser mit Datum vom 8. Juli 2021 mit einer ergänzenden Stellungnahme vom 04. August 2021 erstellt hat. Beide Stellungnahmen liegen dem Rat vor.

 

  1. In Anlehnung an die Ausführungen des Rechtsanwaltes in seinen rechtsgutachterlichen Stellungnahmen lautete die Beschlussvorlage der Verwaltung:

 

Das Regenrückhaltebecken Entruper Weg wird analog zu den Empfehlungen des Gutachtens mit einem 1,25 Meter hohen Maschendrahtzaun und einer heimischen Hecke abgesichert.“

 

Das Regenrückhaltebecken Entruper Weg, gelegen am Entruper Weg und der Winkelstraße, grenzt unmittelbar an den dortigen Sportplatz. Das Becken hat eine steile Böschung und eine Einstauhöhe von 1,00 Meter.

 

Ausgehend von einer primären Gefährdung durch das Becken für Kinder bis zu einer Altersgrenze von ca. 6 - 7 Jahren ist bei diesem Regenrückhaltebecken aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Sportplatz und der daraus abzuleitenden Annahme, dass sich auch kleinere Kinder bis zu diesem vorbenannten Alter selbstständig und möglicherweise auch ohne durchgehende Aufsicht von Erwachsenen in der unmittelbaren Nähe des Regenrückhaltebeckens aufhalten und spielen von einer Gefahrenquelle auszugehen.

 

Aufgrund der steilen Böschung und der vorbenannten Einstauhöhe von bis zu einem Meter, die bei zukünftig auch zu erwartenden Starkregenfällen häufiger erreicht werden kann, erfordert dementsprechend das Regenrückhaltebecken als abwassertechnische Anlage der Gemeinde Wadersloh eine Absicherung, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch eine Einzäunung entsprechend der Beschlussvorlage der Verwaltung umgesetzt werden muss.