Beanstandung des Ratsbeschlusses v. 20.12.2021
Regenrückhaltebecken Entruper Weg
- In Kenntnis der Beanstandung des gefassten Ratsbeschlusses vom
20.12.2021 zum Tagesordnungspunkt I. 5. 14. im öffentlichen Teil hebt der
Rat der Gemeinde Wadersloh diesen Beschluss nach erneuter Prüfung aufgrund
seiner Rechtswidrigkeit auf.
- Der Rat der Gemeinde Wadersloh beschließt, dass das Regenrückhaltebecken
Entruper Weg analog zu den Empfehlungen des Gutachtens mit einem 1,25
Meter hohen Drahtzaun und einer heimischen Hecke abgesichert wird.
Der Rat der
Gemeinde Wadersloh hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2021 unter dem
Tagesordnungspunkt I. 5. 14. mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum
Regenrückhaltebecken (RBB) Entruper Weg befasst.
Ein gegenüber der
Verwaltungsvorlage geänderter Beschluss mit dem Inhalt:
„Das RBB Entruper Weg wird nicht zusätzlich gesichert. Die Verwaltung
wird beauftragt, die defekten Überlaufrohre wieder instand zu setzen sowie
geschnittenes Strauchgut aus den Senken zu entfernen.“
wurde in geheimer
Abstimmung mehrheitlich mit 17 „Ja“-Stimmen gegenüber 15 „Nein“-Stimmen und
einer Enthaltung gefasst.
Dieser Beschluss
verletzt geltendes Recht und ist dementsprechend gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom
Bürgermeister zu beanstanden.
Der Begriff
„geltendes Recht“ umfasst dabei nicht allein Gesetze im formalen und
materiellen Sinn, sondern auch ungeschriebene Rechtssätze, (Dietlein/Heusch,
Kommunalrecht NRW, 1. Aufl. 2020, § 54 Rn. 8). Vorliegend verstößt der
Ratsbeschluss gegen die, der Gemeinde Wadersloh obliegende Verkehrssicherungspflicht.
Verkehrssicherungspflichten begründen sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz,
sondern werden aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen hergeleitet, die auch für
die öffentliche Hand gelten, (Rotermund/Krafft, Verkehrssicherungspflichten, 6.
Aufl. 2016, Rn 1). Sie stellen damit „geltendes Recht“ i. S. d. § 54 Abs. 2 GO
NRW dar.
- Bei dem Regenrückhaltebecken Entruper Weg handelt es sich um eine
abwassertechnische Anlage der Gemeinde Wadersloh. Demzufolge obliegt der
Gemeinde Wadersloh auch die Verkehrssicherungspflicht dieser abwassertechnischen
Anlage.
In der Umsetzung der Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht hat die
Verwaltung eine rechtsgutachterliche Stellungnahme bei Rechtsanwalt Eckhard
Wölke, Köln, in Auftrag gegeben, die dieser mit Datum vom 8. Juli 2021 mit
einer ergänzenden Stellungnahme vom 04. August 2021 erstellt hat. Beide
Stellungnahmen liegen dem Rat vor.
- In Anlehnung an die Ausführungen des Rechtsanwaltes in seinen
rechtsgutachterlichen Stellungnahmen lautete die Beschlussvorlage der
Verwaltung:
„Das Regenrückhaltebecken Entruper Weg wird analog zu den
Empfehlungen des Gutachtens mit einem 1,25 Meter hohen Maschendrahtzaun und
einer heimischen Hecke abgesichert.“
Das Regenrückhaltebecken Entruper Weg, gelegen am Entruper Weg und der
Winkelstraße, grenzt unmittelbar an den dortigen Sportplatz. Das Becken hat
eine steile Böschung und eine Einstauhöhe von 1,00 Meter.
Ausgehend von einer primären Gefährdung durch das Becken für Kinder bis
zu einer Altersgrenze von ca. 6 - 7 Jahren ist bei diesem Regenrückhaltebecken
aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Sportplatz und der daraus abzuleitenden
Annahme, dass sich auch kleinere Kinder bis zu diesem vorbenannten Alter
selbstständig und möglicherweise auch ohne durchgehende Aufsicht von
Erwachsenen in der unmittelbaren Nähe des Regenrückhaltebeckens aufhalten und
spielen von einer Gefahrenquelle auszugehen.
Aufgrund der steilen Böschung und der vorbenannten Einstauhöhe von bis
zu einem Meter, die bei zukünftig auch zu erwartenden Starkregenfällen häufiger
erreicht werden kann, erfordert dementsprechend das Regenrückhaltebecken als
abwassertechnische Anlage der Gemeinde Wadersloh eine Absicherung, die im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch eine Einzäunung entsprechend der
Beschlussvorlage der Verwaltung umgesetzt werden muss.