Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Rosenhöhe" der Gemeinde Wadersloh (Ehemaliges Realschulgelände)
Satzungsbeschluss
Vorlage
2021/M/2181/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Rosenhöhe“ der Gemeinde Wadersloh wird gemäß §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung am 14. September 2021 (BGBl. I S. 4147) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV) NW S. 666) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen - unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange (§ 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den als Anlage beigefügten Abwägungstabellen als Satzung beschlossen, nachdem der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Rosenhöhe“ der Gemeinde Wadersloh mit den erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 24.11.2021 bis 27.12.2021 einschließlich ausgelegen hat. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung wurde gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde gemäß § 13 a (2) i. V. m. § 13 (3) BauGB abgesehen.  

Nachdem über die Anregungen und Bedenken gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beraten und beschlossen wurde, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Anlagen:

Bebauungsplan Nr. 69 „Rosenhöhe“

Begründung