Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Rosenhöhe" der Gemeinde Wadersloh (Ehemaliges Realschulgelände)
Entscheidungen über eingegangene Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB
Vorlage
2021/M/2181/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens eingegangen sind, sind der Abwägungstabelle vom 10.01.2022 zu entnehmen. Sie werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Eingaben der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird gefolgt und diese werden beschlossen.

Der Rat der Gemeinde Wadersloh hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 für den Bebauungsplan Nr. 69 „Rosenhöhe“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (Offenlage) beschlossen, gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

Der Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Rosenhöhe“ der Gemeinde Wadersloh (ehemaliges Realschulgelände) hat gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB in der Zeit vom 24.11.2021 bis 27.12.2021 einschließlich ausgelegen.

 

Es sind Anregungen und Bedenken seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen, die der Abwägungstabelle vom 10.01.2022 zu entnehmen sind. Die Abwägungsvorschläge können insgesamt beschlossen werden.

 

Auf die Anregungen und Bedenken der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird besonders hingewiesen. Die Abwägungstabelle vom 10.05.2021 liegt ebenfalls als Anlage bei.

Anlagen:

Abwägungstabelle vom 10.05.2021 (frühzeitige Beteiligung)

Abwägungstabelle vom 10.01.2022 (Offenlage)