1.
Familien
mit drei oder mehr Kindern erhalten nach Antragstellung für das 3. und jedes
weitere Kind ab dem Schuljahr 2021/2022 einen Zuschuss zum gemeindlichen
Mittagessen von 0,50 € pro Essen, wenn mindestens ein Kind aus der Familie eine
Schule in der Gemeinde Wadersloh besucht und am Mittagessen teilnimmt.
2.
Die
Regelung bezieht sich auf leibliche und denen gleichgestellte Kinder sowie
Pflegekinder, die im gemeinsamen Haushalt leben.
3. Ein Haushaltsansatz für den Mittagessen-Zuschuss wird ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Höhe von 3.500 € im Haushaltsplan etatisiert.
Im Hauptausschuss am
26.04.2021 wurde unter TOP 6 beschlossen, dass der Zuschuss zum gemeindlichen Mittagessen ab dem Schuljahr 2021/22 nicht
mehr gewährt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das 3. und jedes
weitere, schulpflichtige Kind unter Einbeziehung der Schüler des Johanneums ein
Förderkonzept zu erarbeiten.
Die Verwaltung
schlägt folgende Regeln vor:
- Die Förderung wird ab dem 3. schulpflichtigen Kind gewährt, wenn
mindestens ein Kind eine Schule in der Gemeinde Wadersloh besucht und am
Mittagessen teilnimmt.
- Die Regelung bezieht sich auf leibliche und denen gleichgestellte
Kinder sowie Pflegekinder, die im gemeinsamen Haushalt leben.
·
Für das
Essen wird, unabhängig von der Schulform, auf Antrag weiterhin ein Zuschuss in
Höhe von 0,50 € pro Essen ausgezahlt.
Auf Grundlage
dieses Vorschlages hat die Datenauswertung ergeben, dass in der Gemeinde
Wadersloh aktuell rund 90 Familien mit drei oder mehr Kindern im Alter von 6-18
Jahren (Grundschule bis Abiturabschluss)
gemeldet sind. Davon nehmen rund 15 Familien BuT-Mittel in Anspruch und fallen somit
aus der Förderung heraus. Aus den restlichen rund 75 Familien nimmt aktuell aus
rund 50 Familien kein Kind am Mittagessen teil.
Somit bleibt in der
Gemeinde Wadersloh aktuell noch eine Gruppe von rund 25 grundsätzlich zuschussberechtigten
Familien mit mindestens 3 schulpflichtigen Kindern übrig, die für eine
Förderung in Frage kommt.
Hinzu kommen die
anspruchsberechtigten Familien der auswärtigen Kinder, die die Schulen in der
Gemeinde Wadersloh besuchen. Der Anteil der auswärtigen Kinder beträgt rund 25%.
Rechnet man die für die Gemeinde Wadersloh ermittelten Zahlen auf die auswärtigen
Kinder hoch, kommt man auf insgesamt rund 30 zuschussberechtigte Familien.
Auf Basis der
Annahmen geht die Verwaltung aktuell von einem jährlichen Zuschussbedarf in
Höhe von rund 3.500 € aus.
Alle antragsberechtigten Familien sollten den Antrag bei der Gemeinde
Wadersloh (Schulverwaltung) vor Beginn des neuen Schuljahres einreichen. Im
Ausnahmefall (z.B. bei Zuzug) sollte eine unterjährige Antragsstellung möglich
sein. Nach positiver Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine
Förderzusage von der Verwaltung.
Für den Fall, dass
in einer zuschussberechtigten Familie mehrere Kinder das Mittagessen in
Anspruch nehmen, muss die Familie bei Antragsstellung festlegen, welches Kind
bzw. je nach Familiengröße welche Kinder den Zuschuss erhalten sollen.