Reinigung der Bänke in allen Ortsteilen und Überprüfung der Abfalleimer in allen Ortsteilen
Die Pflege- und Leerungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes bzgl. der Bänke und Abfalleimer werden grundsätzlich beibehalten. Bei hoch frequentierten Abfalleimern und heißer Witterung können zusätzliche Leerungen erfolgen. Eine Versetzung der Abfalleimer erfolgt nicht. Die Anträge von ZIN 19 vom 26.11.2019 und 03.12.2020 werden abgelehnt.
Die Gruppe ZIN 19 hat mit Schreiben vom 26.11.2019 den Antrag gestellt, dass in allen Ortsteilen sowohl sämtliche Bänke zwecks Reinigung als auch die Aufstellung der Abfalleimer neben den Ruhebänken überprüft werden sollen.
Der Erstantrag bezog sich dabei auf die Bänke und Abfalleimer am „Faulen Weg“ und wurde dann auf die Ortsteile erweitert. Da es sich bei dem Antrag zur Reinigung von Bänken um sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ handelte, wurde der Antrag nicht in den politischen Gremien beraten. Mit Schreiben vom 03.12.2020 erklärte die ZIN 19, dass der Antrag vom 26.11.2019 hinsichtlich der Überprüfung der Aufstellung von Abfalleimern neben Ruhebänken in den politischen Gremien beraten werden solle. Aufgrund dessen erfolgt nun die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Landschaft.
Auf dem Gemeindegebiet gibt es ca. 210 Bänke und ca. 250 Abfalleimer. Die Abfalleimer werden innerorts und am Ortsrand wöchentlich geleert. In den Außenbereichen erfolgt die Leerung nach Bedarf.
Bei der Leerung der Abfalleimer werden auch die Bänke in Augenschein genommen und wenn nötig, von Schmutz befreit. Sind die Bänke beschädigt, so werden die Schäden umgehend repariert. Wenn das vor Ort nicht gelingt, übernimmt ein Mitarbeiter des Bauhofs die Arbeiten in der Werkstatt.
Sicherlich kann bei heißer Witterung und hoher Frequentierung bestimmter Abfalleimer über zusätzliche Leerungen nachgedacht werden. Die Abfalleimer aufgrund möglicher Geruchsbildung zu versetzen, wird jedoch nicht für notwendig und auch für unverhältnismäßig vom Aufwand her erachtet.
Entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung wurde in der Vergangenheit bei Bedarf stets nachgegangen und kurzfristige Abhilfe geschaffen.
Anlagen:
Antrag „ZIN 19“ vom 26.11.2019
Antrag „ZIN 19“ vom 03.12.2020