Weitere Umrüstung der Straßen- und zusätzlichen Objektbeleuchtung bezüglich Rücksichtnahme auf Belange von Insekten
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wadersloh wird, wie am 09.03.2020 im Bau-, Planungs- und Strukturausschuss beschlossen, weiter durchgeführt.
Der Antrag der Gruppe „ZIN19“ wird abgelehnt.
Mit
Datum vom 24.07.2020 hat die Gruppe „ZIN19“ einen Antrag auf Rücksichtnahme der
Belange der Insekten bei der weiteren Umrüstung der Straßen- und zusätzlichen
Objektbeleuchtung gestellt. Die Gruppe „ZIN19“ beantragt den Einsatz von
Leuchtmitteln ohne Blauanteil mit ca. 1.800 K zum Schutz der Insekten.
Hierdurch solle das Insektensterben deutlich reduziert werden.
Der
Antrag wurde vom Hauptausschuss am 23.09.2020 an den zuständigen Ausschuss für
Umwelt, Energie und Landschaft verwiesen und wird nun in der Sitzung inhaltlich
beraten.
Im
Folgenden werden die unterschiedlich zu betrachtenden Aspekte erörtert:
Neben
möglichst hoher Umweltverträglichkeit und somit unter anderem zum Schutz der
Insekten ist die Gemeinde Wadersloh in der Pflicht, eine möglichst hohe
Verkehrssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Anders als
z.B. im Bundesland Bayern gibt es in Nordrhein-Westfalen zwar keine gesetzliche
Regelung zum Abstand von Straßenleuchten, jedoch werden seit Jahren in jeder
Ausbauplanung eines Baugebietes die Leuchtenstandorte bereits vorab festgelegt.
Hier
wird auf die DIN Norm EN 13201 zurückgegriffen, in der u.a. Beleuchtungsklassen
und
-abstände geregelt sind. Insofern ist die Straßenbeleuchtung ein wichtiger
Baustein, ebenso wie der Ausbau eines Bürgersteiges oder Radweges und dient vor
allem der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Unter
dem Aspekt „mindestens gleiche Sicherheit erhalten und trotzdem etwas für die
Umwelt leisten“ wurde im BPA vom 09.03.2020 einstimmig beschlossen, weiter
sukzessive die Umstellung der herkömmlichen Straßenbeleuchtung auf
LED-Retrofit-Röhren durchzuführen. Diese Maßnahme wurde in den Jahren 2018 und
2019 begonnen und in 2020 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
weitergeführt. Die gesamte Umrüstung des Altbestandes soll in 2022
abgeschlossen sein.
Die Gruppe „ZIN19“
führt an, dass die Farbe des Lichts ein wichtiges Merkmal für die Orientierung
der Insekten sei. Es muss jedoch zwingend beachtet werden, dass die für die
Insekten schädlichen Blauanteile dem menschlichen Auge helfen, Gegenstände
besser zu erkennen. Auch sind z.B. die Module der Twin-Leuchten (grundsätzlich
immer mit LED Leuchtmittel, 4.000 K), die in den vergangenen Jahren in den
neuen Baugebieten und bei Modernisierungsmaßnahmen verwendet wurden, so
verschlossen, dass Insekten nicht eindringen können. Des Weiteren strahlen
diese Leuchten fokussierend auf die Gehwege bzw. Straße. Der Effekt, dass
Streulicht Insekten anzieht, wird damit weitgehend vermieden.
Zu beachten ist, dass
insbesondere Natrium-Hochdrucklampen gelbes Licht abstrahlen, auch mit relativ
hoher und ungewünschter Streuwirkung. Diese (veralteten) Leuchtmittel wurden
und werden in der Gemeinde Wadersloh seit dem Jahr 2018 sukzessive
ausgetauscht. Nach Informationen der Fördergemeinschaft „Gutes Licht“ locken
diese Leuchtmittel durchschnittlich 170 Insekten/Nacht an.
Die neuen, in der Gemeinde Wadersloh nun eingesetzten LED Retrofit
Leuchtmittel mit 4.000 K und einer Leuchtkraft von 150 Lumen locken,
laut oben genanntem Bericht, im Durchschnitt maximal 60 Insekten pro Nacht an.
Die von der Gruppe „ZIN19“ vorgeschlagenen Leuchtmittel mit 1.800 K
würden eine Leuchtkraft von 70 Lumen (auch Amberfarben genannt) aufweisen. Zuverlässige
Studien zur Insektenwirkung liegen dazu noch nicht vor. Die Verwaltung weist darauf
hin, dass Leuchtmittel mit 1.800 K aktuell nicht in die vorhandenen
Leuchtköpfe eingebaut werden können.
Die Gruppe „ZIN19“
bezieht sich in ihrem Antrag auf eine Ermittlung für die Stadt Gütersloh, dass
dort an „10.600 Laternen ca. 94 Tonnen Insekten jährlich den Tod finden“. Richtig
ist, dass im vergangenen Jahr eine Bewohnerin aus Gütersloh eine Petition beim
Europäischen Parlament eingereicht hat, die im Februar 2020 zugelassen wurde.
Die Europäische Kommission berät nun, nach Beschluss des Petitionsausschusses,
über den Insektenschutz in der Straßenbeleuchtung. Mit einem Abschluss des
Verfahrens und einheitlichen Richtlinien wird frühestens Ende 2021 gerechnet.
Abschließend ist die
Abwägung zu treffen zwischen Insekten, die von Leuchtmitteln angelockt werden
und der für die Verkehrssicherheit der Menschen erforderlichen Lumenzahl.
Die Verwaltung
schlägt nach intensiver Abwägung vor, die Umrüstung auf LED Leuchtmittel, wie
in 2020 beschlossen, weiter zu verfolgen.
Anlage:
Antrag der Gruppe „ZIN 19“ v. 24.07.2020