Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens, Ausschreibung
- Der Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens im Rahmen des vorgestellten Ablaufes und Umfanges wird zugestimmt.
- Eine Teilfläche der Langenbergerstraße soll wie beschrieben als Optionsfläche für die Überplanung den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
- Der Grundstücksverkaufspreis soll nach dem durchschnittlichen Bodenrichtwert 110 € / m² betragen. Alle mit dem Verkauf des Grundstückes entstehenden Kosten trägt der Käufer.
- Das Auswahlgremium wird, wie in der Vorlage dargestellt, besetzt.
- Das Areal soll „wie es steht und liegt“ veräußert werden.
Bedingt durch das Auslaufen der Realschule und durch die Neuetablierung der Sekundarschule am erweiterten Schulstandort an der Winkelstraße, ist der ehemalige Schulstandort zwischen der Langenberger Straße und dem Schulkamp nun neu zu ordnen.
Im vergangenen Jahr hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Gremien und mit der Erstellung einer Sozialraumanalyse zur Lösungsfindung im Umgang mit der zukünftigen Nachnutzung des ehemaligen „Realschulcampuses“, den Rahmen abgesteckt. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 die Eckpunkte zum weiteren Vorgehen entsprechend formuliert. Der Rat bestätigte die Punkte in seiner Sitzung am 11.10.2018.
Demnach ist es das Ziel der Gemeinde
Wadersloh, auf dem Areal eine zeitgemäße und zukunftsfähige Wohnbebauung auch
mit Betreuungsangeboten für einen Teil der zukünftigen Bewohner inklusive einer
attraktiven Freiraumgestaltung zu entwickeln.
Aufgrund der Lage und der Nachbarschaften des
Grundstücks sowie der bestehenden Einrichtungen im Umfeld ist es naheliegend,
Projektideen des Mehrgenerationenwohnens, betreute Wohnformen insbesondere für
Menschen mit Behinderungen und die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zu bestimmenden
Elementen der generellen Planung zu machen. In Hinblick auf die demografische
Entwicklung sind dies wichtige Bausteine zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit
der Gemeinde Wadersloh.
Um an dieser im Ortsteil Wadersloh wichtigen
zentralen Lage die zukünftige Entwicklung weiter voranzubringen wird
beabsichtigt, in den kommenden Monaten ein sogenanntes öffentliches
„Investorenauswahlverfahren“ durchzuführen.
Mit
dem Investorenauswahlverfahren soll ein Bewerber bzw. eine Arbeitsgemeinschaft,
bestehend aus Investor (Projektentwickler/Bauträger o.ä.), Betreiber des
betreuten Wohnens und Architekt (Architekturbüro/Stadtplanungsbüro o.ä.)
gefunden werden, der bzw. die geeignet sind, auf diesem Grundstück eine
adäquate und qualitätvolle Wohnbebauung zu entwickeln und vor dem Hintergrund
der vom Rat beschlossenen Prioritäten bestmöglich baulich zu realisieren.
Dieses ganzheitliche Auswahlverfahren wird
eine für viele Belange tragfähige architektonische sowie städtebauliche Lösung
einfordern, die nur durch erfahrene Teams aus Investoren, Architekten und
späteren Betreibern hervorgebracht werden, die nun gesucht und gefunden werden
sollen.
Das Investorenauswahlverfahren soll
zweistufig aufgebaut werden:
1. In der ersten Stufe wird ein offenes Bewerbungsverfahren
als Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dieser Schritt beinhaltet die
Erstinformation der Interessenten und der Bewerber, der Bekundung des
generellen Interesses sowie der Auswahl von mindestens möglichst drei bis maximal fünf Bewerbern für die anschließende Bearbeitungsphase.
2.
Die
zweite Stufe beinhaltet die Bearbeitungsphase. Die aufgeforderten Büros
erstellen in diesem Zeitraum nach konkreten Vorgaben im Rahmen der
Ausschreibungsunterlagen Planunterlagen (Entwürfe), eine Konzeptbeschreibung
sowie ein Modell ihrer Planung.
Nach Einreichung der Entwürfe erfolgt die
Bewertung nach vorgegebenen Beurteilungs- und Zuschlagskriterien.
Die Organisation und fachliche Durchführung des Verfahrens
erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann aus Bielefeld. Das Büro kann
bereits auf viele Erfahrungen bei der Durchführung solcher Verfahren
zurückgreifen. So hat es auch zum Beispiel den Wettbewerb zum Wibbelt-Carree in
Oelde erfolgreich und sehr kompetent begleitet.
Neben der Begleitung des Verfahrens durch das Planungsbüro
bedarf es zur parallelen Bearbeitung in der Verwaltung auch eines
Auswahlgremiums zur anschließenden Entscheidungsfindung.
Dabei erfolgt die fachliche Vorprüfung durch die Verwaltung
der Gemeinde Wadersloh. Alle
eingereichten Unterlagen der Stufe 2 (s.o.) werden dann mit dem
Vorprüfungsergebnis an das Auswahlgremium weitergereicht, das wiederum
eine Entscheidungsempfehlung an den Rat der Gemeinde Wadersloh formuliert.
Das Auswahlgremium sollte aus 16 Personen aus
Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit gebildet werden:
1.
Vorsitz
des Bau- Planungs- und Strukturausschuss
2.
Vorsitz
des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales
3.
CDU
Fraktionsmitglied
4.
CDU
Fraktionsmitglied
5.
CDU
Fraktionsmitglied
6.
SPD
Fraktionsmitglied
7.
FWG
Fraktionsmitglied
8.
FDP
Fraktionsmitglied
9.
Bürgermeister
10.
Dezernent
für Planen und Bauen, Kämmerer und Allgemeiner Vertreter des
Bürgermeisters
11.
Dezernent
für Ordnung und Soziales
12.
Fachbereich
Planen und Bauen
13.
Fachbereich
Soziales, Ordnung und Bürgerservice
14.
Architekt/in
15.
Person
aus dem sozialem Umfeld aus der Gemeinde Wadersloh
16.
Person
aus dem sozialem Umfeld aus der Gemeinde Wadersloh
(Es besteht die Möglichkeit bei Verhinderung einen zuvor
benannten Stellvertreter zu entsenden.)
Im Herbst 2019 sollte das Verfahren erfolgreich
abgeschlossen sein, so dass der Rat die ausgewählte Planung und die
erfolgreiche Bewerbergemeinschaft beschließen kann. Anfang 2020 kann dann in
die Detail- und Bauleitplanung eingestiegen werden.
Weitere Details zum
Investorenauswahlverfahren und zu den Ausschreibungsunterlagen werden in der
Sitzung vorgestellt.
Folgende Punkte sind vor Beginn des
Verfahrens als Planungsvorgabe zu entscheiden:
1.
Die
Grundstücksgröße
Das
zu überplanende Grundstück besteht aus dem Flurstück mit den aufstehenden
Gebäuden der Schule, abzüglich des Gehweges entlang der Straße am Schulkamp und
am Kreisverkehr da diese in öffentlicher Hand verbleiben müssen (ca. 306 m²).
Die
Verwaltung schlägt vor, einen Teil der Langenbergerstraße für eine mögliche
Überplanung frei zu geben. Dabei handelt es sich um den Abschnitt parallel zum
Flurstück des Schulgeländes bis zur Straßenmitte. Somit könnte die Hälfte der
Fahrbahn einschließlich des Fußweges mit den für das Areal zukünftig
erforderlichen Stellplätzen belegt werden. Die Fahrbahnreduzierung führt zur
Verkehrsberuhigung, wertvolles Bauland kann dennoch für den Hochbau oder
erforderlicher Nebenanlagen verplant werden, wobei die Durchgängigkeit für den
Verkehr trotzdem erhalten bleibt.
In
der Fragestellung der zu überplanenden Grundstücksfläche gerade vor dem
Hintergrund des Immissionsrechts schließt sich die Frage des Standortes des
Feuerwehrgerätehauses an. Dieser Punkt wird separat betrachtet, aber auf jeden
Fall gelöst werden müssen.
2.
Der
Grundstückspreis
Der Grundstückspreis sollte dem Bodenrichtwert (110 € / m²) für Wohnbaugrundstücke des Umgebungsbereichs
entsprechen.
Sämtliche mit dem Kauf der Grundstücke verbundenen Kosten, z. B. Notar-
und Gerichtskosten, Vermessungskosten sowie Grunderwerbsteuer sollte der Käufer
tragen.
Das Grundstück soll „wie es steht und liegt“ veräußert werden.
3.
Das
Auswahlgremium
Die Besetzung des Auswahlgremiums soll, wie in der Vorlage beschrieben,
erfolgen.