Der Jahresabschluss 2015 wird zur Kenntnis genommen. Er wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach der Gemeindeordnung überwiesen.
Gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurde der Jahresabschluss für das Jahr 2015 am 06.06.2016 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tag vom Bürgermeister festgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beigefügt.
Zu den wichtigsten Ergebnissen und Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung wird in der Sitzung berichtet. Exemplare des Jahresabschlusses 2015 werden verteilt bzw. für den Versand digitaler Exemplare liegt eine Liste bereit.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Wadersloh ist gemäß § 117 GO NRW dem Jahresabschluss beizufügen. Er dient zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner und wird auf Basis der Bilanzen zum 31.12.2015 erstellt. Mit der Einbringung des Jahresabschlusses 2015 kann der Beteiligungsbericht noch nicht vorgelegt werden. Dieser wird in der Sitzung des Rates am 26.10.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt und mit dem Jahresabschluss 2015 zusammengeführt.