Betreff
Verlängerung der Konzession für den Nachtbus N11
Vorlage
2016/B/2366
Aktenzeichen
80.31.00
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) das Einverständnis zur Beantragung der Konzessionsverlängerung für die Nachtbuslinie N11 für weitere zwei Jahre, bis zum 15.12.2018, zu erklären.

 

Gleichzeitig wird der RVM aufgefordert, ab sofort eine genauere Datenerhebung bezüglich der Nutzer (u.a. Altersstufen, Ein- und Ausstiegshaltestellen, Fahrtrichtungen etc.) an den einzelnen Einsatztagen vorzunehmen.

Im Rahmen der letzten Arbeitsgespräche mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) wurde der Gemeinde Wadersloh mitgeteilt, dass die bestehende Konzession für die Nachtbuslinie N 11 am 15.12.2016 ausläuft. Die Weiterbeantragung der Linie hat durch die RVM ein halbes Jahr vorher zu erfolgen. Daher bittet das Verkehrsunternehmen um Mitteilung, ob ihrerseits beantragt werden soll, die Konzession für die Nachtbuslinie N11 für weitere 2 Jahre zu verlängern.

 

Der NachtBus N11 nahm im April 1996 seinen Betrieb auf. Die Gesamtbetriebskosten beliefen sich in den vergangenen Jahren zwischen 24.000 € bis 28.000 €. Abzüglich der erzielten Bareinnahmen aus Ticketverkauf und Sponsoring betrug der Zuschuss der Gemeinde Wadersloh jährlich zwischen 11.000 € und 16.000 €. Derzeit übernimmt die Gemeinde Wadersloh mit rd. 14.000 € jährlich (siehe HP Seite 191) die ungedeckten Kosten des Nachtbusbetriebes N11. Ein verlässliches Angebot wird dadurch an jedem Wochenende in den Nächten von Samstag auf Sonntag für die Einwohner/innen u.a. Nutzern sichergestellt.

 

Die Nutzerzahlen liegen derzeit bei rd. 3.500 jährlich. Zum jetzigen Zeitpunkt schlägt die Verwaltung vor, den N11 zunächst für zwei Jahre weiter zu betreiben, also bis zum 15.12.2018.

 

Um die Kosten- und Nutzungssituation zukünftig besser beurteilen und dann auch beraten zu können, sollte der RVM gebeten werden, detailliertere Daten zu erheben. Sachdienlich sind für die Gemeinde Wadersloh beispielsweise Angaben zu den Altersgruppen der Nutzer, der Einstieg und die Fahrtrichtung (Lippstadt oder Beckum) der Fahrgäste an den jeweiligen Samstagen.