Betreff
Gründung der Wadersloh Wind GmbH
Vorlage
2015/B/2243
Art
Beschlussvorlage

Der Rat beschließt den Gesellschaftsvertrag über die Gründung der Wadersloh Wind GmbH. Die Stammeinlage in Höhe von 25.000 € zur Gründung der Gesellschaft wird bereitgestellt.

 

Die Gesellschafterversammlung wird wie folgt besetzt:

 

Mitglieder

Vertreter / Vertreterin

1.

BM Thegelkamp, Christian

Herr Ahlke, Elmar

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

 

Die Vertreter der Gemeinde Wadersloh in der Gesellschafterversammlung werden ermächtigt, alle zur Umsetzung der mit den vorhandenen Beschlüssen notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

Die Wadersloh Wind GmbH wird durch seinen Geschäftsführer vertreten. Als Geschäftsführer für die Gemeinde Wadersloh wird Herr Norbert Morfeld benannt. Im Verhinderungsfall wird Frau Ute Haske als stellvertretende Geschäftsführerin benannt.

 

Am 15.04.2015 hat der Rat der Gemeinde Wadersloh beschlossen, dass eine Windkraftanlage am Zentralklärwerk durch eine von der Gemeinde Wadersloh zu gründende Gesellschaft errichtet und betrieben werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen mit weiteren Partnern zu führen, um eventuell mögliche Synergien zu nutzen.

 

Nach unterschiedlichen Gesprächen und intensiver Abwägung der Gesamtlage wird es für sinnvoll erachtet, dass die Gemeinde Wadersloh alleinige Gesellschafterin der zur gründenden GmbH wird, um für die Gemeinde Wadersloh und somit für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wadersloh optimal wirtschaftlich tätig werden zu können. Ob im Rahmen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung und Verwaltung der Windkraftanlage ein externer Partner beauftragt werden sollte und wenn ja, welcher, kann problemlos auch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Erste Gespräche hierzu haben auch hier bereits stattgefunden.

 

Der als Anlage beigefügte Gesellschaftsvertragsentwurf der Wadersloh Wind GmbH regelt im § 6 Abs. 5, dass der Gesellschafterversammlung sieben Vertreter angehören (der Bürgermeister und sechs Ratsmitglieder, die vom Rat der Gemeinde Wadersloh bestimmt werden). Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung hat der Bürgermeister der Gemeinde Wadersloh.

 

Vom Rat der Gemeinde Wadersloh sind nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 GO NW sechs weitere Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wadersloh Wind GmbH zu wählen. Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld einvernehmlich Vorschläge für die Besetzung der Mitglieder und deren Stellvertreter zu erarbeiten.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertragsentwurfs sieht vor, dass die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten werden kann. Dies ist notwendig, um im Verhinderungsfall einen Geschäftsführer einsetzen zu können. Als Geschäftsführer für die Wadersloh Wind GmbH wird Herr Norbert Morfeld vorgeschlagen. Im Verhinderungsfall wird Frau Ute Haske als stellvertretende Geschäftsführerin vorgeschlagen.

Anlagen:

Gesellschaftsvertragsentwurf