Betreff
Beteiligung der Gemeinde Wadersloh an der Kommunalverfassungsbeschwerde
gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz
Vorlage
2015/B/2233
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Wadersloh beteiligt sich an der Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die offenen Fragen der nordrhein-westfälischen Kommunen im Zusammenhang mit den Kosten der schulischen Inklusion durch den Verfassungsgerichtshof NRW klären zu lassen. Für die Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde werden die Kommunen um rege Beteiligung gebeten. Eine Mehrheit aller Kommunen in NRW hat sich bisher für eine gerichtliche Klärung der bestehenden Streitpunkte zwischen dem Land NRW und den Kommunen ausgesprochen.

 

Im Wesentlichen geht es um die Klärung der Konnexität. Umstritten ist insbesondere die Übernahme der inklusiv bedingten Personal- und Sachkosten. Die grundsätzliche Klagebereitschaft der Kommunen wurde nach dem letzten Fachausschuss abgefragt. Die klagebereiten Kommunen werden nunmehr gebeten, verbindlich zuzusagen und die in der Vergangenheit erbrachten und zukünftig erwarteten finanziellen Leistungen zur Umsetzung der schulischen Inklusion zu beziffern.

 

Aufgrund der in Aussicht gestellten Kosten in Höhe von max. 200 € für die Einlegung der Kommunalverfassungsbeschwerde sollte sich die Gemeinde Wadersloh beteiligen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Gemeinde Wadersloh wurde daher die Zustimmung signalisiert.