Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Wadersloh
Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Aufstellung zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Auslegung gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den verfügbaren bzw. bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einen Monat lang zu jedermanns Einsicht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Träger sonstiger öffentlicher Belange durchgeführt wurde und über die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB beraten und beschlossen worden ist, kann nunmehr die Aufstellung und Offenlegung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 BauGB beschlossen werden.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB im Rahmen der Offenlegung am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Die Begründung zur 27. Änderung sowie der Geltungsbereich kann der Anlage entnommen werden.
Anlage:
Begründung zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Geltungsbereich