Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Wadersloh
Entscheidung über eingegangene Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 (1) i.V.m. § 4 (1) BauGB
Einwender: NABU Kreisverband Warendorf für die Umweltverbände im Kreis Warendorf
Zu den Nummern
25.2, 25.3 und 25.4, wird beschlossen: Die Änderungsbereiche A „Böntruper
Straße“ und D „Heckentrup“ werden aufgrund der artenschutzrechtlicher Bedenken
aus der Kulisse der möglichen Konzentrationszonen herausgenommen. Der Änderungsbereich E wird reduziert um den erforderlichen
Abstandspuffer (1.000 m) um einen Uhu-Brutplatz.
Der NABU – Kreisverband Warendorf für die Umweltverbände im Kreis
Warendorf hat mit Schreiben vom 14.05.2015 die als Anlage beigefügte Stellungnahme
abgegeben.
Der Abwägungsvorschlag ist den Ausführungen des beauftragten Planungsbüros
Drees & Huesmann unter der laufenden Nummer 25.1 bis 25.7 der Tabelle mit
den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB zu entnehmen.
Anlage:
Eingabe vom NABU – Kreisverband Warendorf für die Umweltverbände im Kreis Warendorf vom 14.05.2015.