Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Wadersloh
Entscheidung über eingegangene Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 (1) i.V.m. § 4 (1) BauGB
Einwender: Öffentlichkeit 3, Düllostraße 14a
Den Bedenken nach
3.2, 3.6 und 3.8 wird nicht gefolgt.
Zu den Nummern 3.3
und 3.4 wird beschlossen: Die Bereiche A und D werden aus artenschutzrechtlichen
Gründen aus der Flächenkulisse der Änderungen herausgenommen.
Zu den Nummern
3.5, 3.8 und 3.10 wird vorgenannter Beschluss wie folgt ergänzt: Der Änderungsbereich
E wird auf die artenschutzrechtliche unbedenkliche Teilfläche reduziert.
Die Öffentlichkeit hat mit Schreiben vom 14.05.2015 die als Anlage
beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Der Abwägungsvorschlag ist den Ausführungen des beauftragten
Planungsbüros Drees & Huesmann unter der laufenden Nummer 3.1 bis 3.10 der
Tabelle mit den Äußerungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zu entnehmen.
Anlage:
Eingabe von „Öffentlichkeit 3, Düllostraße 14a“ vom 14.05.2015.