Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Wadersloh
Entscheidung über eingegangene Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 (1) i.V.m. § 4 (1) BauGB
Einwender: Öffentlichkeit 1, Soester Straße 10
Der
Änderungsbereich C wird so erweitert, dass für die beiden südlich und nördlich
außerhalb stehenden Anlagen der Ersatz oder das Repowering am Standort bzw. in enger
räumlicher Nähe auf der gleichen Parzelle gesichert wird. Hierfür wird ein
Mindestabstand von 300 m zu Wohnstellen im Außenbereich mit Ausnahme der Wohnstellen
der Betreiber berücksichtigt. Für die Abgrenzung wird von einem angenommenen
Rotorradius, der innerhalb der geänderten Zone liegen muss, von 70 m
ausgegangen.
Die Öffentlichkeit hat in Vertretung der Kanzlei Maslaton mit Schreiben
vom 18.05.2015 die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Der Abwägungsvorschlag ist den Ausführungen des beauftragten Planungsbüros
Drees & Huesmann unter der laufenden Nummer 1.1 der Tabelle mit den
Äußerungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zu entnehmen.
Anlage:
Eingabe von „Öffentlichkeit 1, Soester Straße 10“ vom 18.05.2015.