Der Rat der Gemeinde Wadersloh beschließt die Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerung rückwirkend zum 01.01.2013 in der vorgelegten Form zu erlassen.
Wie bereits im Hauptausschuss am 31.01.2013 ausgeführt, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 03.12.2012 die Bagatellgrenze beim Abzug der für die Gartenbewässerung verbrauchten Wassermenge für rechtswidrig erklärt; das bedeutet, dass Wassermengen für die Gartenbewässerung, die anhand eines Zählers nachgewiesen werden, bereits ab dem ersten Kubikmeter (und nicht wie bisher ab 20 Kubikmetern) in Abzug zu bringen sind.
Insgesamt 5 Wadersloher Bürger mit angemeldeten Gartenzählern wurden angeschrieben und über die Berichtigung ihres Wasserverbrauches für 2012 benachrichtigt.
Am 02.03.2013 wurde zusätzlich ein Presseartikel in der Glocke veröffentlicht, der sich mit diesem Thema beschäftigte. Aufgrund des Presseberichtes haben sich schon einige Wadersloher einen Wasserzähler installieren lassen und der Gemeinde Wadersloh gemeldet.
Nunmehr ist noch die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wadersloh zu ändern.Da es sich bei der Änderung lediglich um die Streichung eines Satzes in § 4 der Satzung handelt, ist dieses über eine Änderungssatzung rückwirkend zum 01.01.2013 zu regeln.
Anlage:
Änderungssatzung