Für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen vorgeschlagen.
Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.
Für die Strafkammer des Landgerichts Münster entfallen auf die Gemeinde Wadersloh zwei Hauptschöffen, für das Schöffengericht Beckum entfällt auf die Gemeinde Wadersloh ein Hauptschöffe.
In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie der Präsident des Landgerichts (Amtsgericht) bestimmt hat.
Demnach sind mindestens sechs Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Von der Verwaltung werden die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen vorgeschlagen. Dabei wurden auch die Personen berücksichtigt, die sich aufgrund eines Presseaufrufes gemeldet haben. Alle aufgenommenen Personen haben ihre Einverständniserklärung abgegeben.
Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die Vorschlagsliste ist entsprechend dem Runderlass für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen eine Woche öffentlich auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung, die bis zum 31.07.2013 abgeschlossen sein soll, ist vorher öffentlich bekannt zu geben.
Anlage:
Vorschlagsliste Schöffinnen und Schöffen