Betreff
Benennung von Wegen und Straßen
Vorlage
2013/B/1829
Aktenzeichen
41.10.69
Art
Beschlussvorlage

Von einer Benennung von Wegen und Straßen nach Persönlichkeiten wird zunächst bis auf Weiteres abgesehen. Wege und Straßen sind nur dann nach Persönlichkeiten zu benennen, wenn diese seit mindestens 50 Jahren verstorben sind.

 

In der Vergangenheit wurden zahlreiche Wege und Straßen aus unterschiedlichen Anlässen durch verschiedene Vereine und Institutionen auf Antrag zur Erinnerung an Persönlichkeiten benannt. Bei den Persönlichkeiten hat es sich in der Regel um Personen gehandelt, die sich für die Gemeinde Wadersloh eingesetzt haben bzw. einen historischen Hintergrund hatten.

 

Die Anzahl der Anträge auf Benennung von Wegen und Straßen mit Namen von Persönlichkeiten hat in den letzten Jahren zugenommen. Die CDU-Fraktion hat in der letzten Sitzung des Hauptausschusses am 05.03.2013 beantragt, dass zukünftig Wege und Straßen nur nach Persönlichkeiten benannt werden sollten, die seit mindestens 50 Jahren verstorben sind.