Betreff
Bildhauersymposium 2014
Vorlage
2013/B/1812
Aktenzeichen
41.30.50
Art
Beschlussvorlage

Die regelmäßige Durchführung von Bildhauersymposien alle 3 Jahre nach den in der Vorlage genannten Modalitäten wird – beginnend mit dem Jahr 2014 - beschlossen.

Einführung:

Die Bildhauersymposien der Gemeinde Wadersloh haben seit Mitte der 1990er Jahre überregional maßgeblich mit dazu beigetragen, den guten Ruf der Gemeinde Wadersloh als kulturtragendes Gemeinwesen zu begründen.

 

Neben verschiedenen lokal und auch regional bedeutsamen Kulturreihen, wie z.B. die Kirchenkonzerte an St. Margareta Wadersloh und auch die Liesborner Museumskonzerte haben gerade die Bildhauersymposien – beginnend mit dem 1. Symposium 1997 - vor allem für den Ortsteil Liesborn eine prägende und identitätsstiftende Bedeutung.

 

Neben dem Museum „Abtei Liesborn“ mit seiner wichtigen regionalen Funktion als Heimatmuseum des Kreises Warendorf, sowie den verschiedenen jährlichen Aktivitäten in der „Zehntscheune“ und um das Museum herum, bildet die einmalige Sammlung historischer Kruzifixe im Dachgeschoss des Museums einen Präsentationsort kulturgeschichtlich weltweit bedeutsamer Exponate von ganz besonderer Qualität.

 

Die Bildhauersymposien runden diesen herausragenden „Kulturmix“, der so wichtig für den Ortsteil Liesborn, aber auch für die gesamte Großgemeinde ist, in hervorragender Weise im Bereich der bildenden, modernen Kunst ab und ergänzen so die Präsentationen der ständigen Sammlung im Museum.

 

Viele Künstler aus der Region und darüber hinaus (bis hin aus den französischen Partnergemeinden) haben sich mit unterschiedlichen Arbeiten an den bisherigen vier Symposien (das letzte fand 2009 statt) beteiligt.

 

Viele der Arbeiten finden sich heute präsentiert im öffentlichen Raum aller drei Wadersloher Ortsteile.

 

Der Grund für die jetzige, politische Beratung:

Grund für die jetzige politische Beratung ist zum einen die Klärung der Frage, wann das nächste Symposium durchgeführt werden soll, denn es gibt bis heute keinen fest vereinbarten Rhythmus für die Durchführung der Symposien. Zumindest ist er immer wieder durchbrochen worden.

 

Kulturaktivitäten von besonderer Bedeutung können sich aber nur durchsetzen und eine Tradition begründen, wenn Sie regelmäßig und damit verlässlich und zuverlässig in immer gleichen Rhythmen (vgl. Skulpturen-Projekte, Münster, documenta,…) umgesetzt und nach immer gleichen Regeln durchgeführt werden.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Leitung des Museums „Abtei Liesborn“ nunmehr einen Modus erarbeitet, wie die Bildhauersymposien in Zukunft in immer gleicher, zuverlässiger und langfristig miteinander vereinbarter Form durchgeführt werden können, bevor an die Planung des nächsten (5.) Symposiums konkret herangegangen wird.

 

Dieser Ablauf hat im Ergebnis auch zu Folge, dass zugunsten einer guten Organisation und verlässlicher, funktionierender Zeitachsen auf die Durchführung des nächsten Symposiums in 2013 verzichtet wird.

 

Das nächste Symposium soll mithin in 2014 durchgeführt werden.

 

Weitere Rahmenbedingungen (zw. Verwaltung und Museumsleitung in den vergangenen Monaten eng abgestimmt) zur verlässlichen Durchführung eines klar strukturierten Bildhauersymposiums sollen sein:

 

Veranstalter:

Gemeinde Wadersloh

 

 

Thema des Symposiums:

„Wege nach Liesborn“

 

 

Durchführungszeitraum:

regelmäßig alle 3 Jahre (beginnend 2014)

immer in der letzten Woche der Sommerferien

von Sa. – So. (2014: 09.08. – 17.08.2014)

 

 

Wer kann teilnehmen:

max. 3 Bildhauer aus den Regierungsbezirken Münster, Detmold, Paderborn und Arnsberg, sowie – wenn möglich - ein Bildhauer aus den französischen Partnergemeinden, bzw. aus deren naher Umgebung.

 

 

Arbeitsort:

Zehntscheune des Museums „Abtei Liesborn“ und gegebenenfalls im Museum selbst.

 

 

Späterer Standort der

Kunstwerke:

Die Kunstwerke sollen im Laufe der Jahre einen „Kunstpfad“ begründen (vgl. Thema: „Wege nach Liesborn“), der seinen Anfang am Wanderparkplatz/weg an der Liesborner Str. in Richtung Liesborner Holz nimmt.

 

 

Zu nutzende Materialien:

Holz, Stein, Metall, Kunststoff, Beton.

 

 

Arbeitsmittel:

sind mitzubringen.

 

 

Versicherung:

Schließt die Gemeinde Wadersloh in geeigneter Form ab.

 

 

Juryzusammensetzung:

·        Bürgermeister der Gemeinde Wadersloh (als Vorsitzender)

·        Leiterin/Leiter des Museums „Abtei Liesborn“

·        Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Beckum-Wadersloh

·        Vorsitzender SKA

·        Dr. Helmut Kmirim (Leiter des LWL-Museumsamtes)

·        Wolfgang Morisse (Kulturjournalist, Rheda-Wiedenbrück)

·        Ein bildender Künstler, der bereits an einem vorangegangenen Symposium teilgenommen hat.

 

 

 

Anmerkung:

Die Zusammensetzung der Jury ist ungerade. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Im Pattfall entscheidet der Vorsitzende. Die Herren Kmirim, Morisse und Müller (Hauptsponsor Sparkasse Beckum-Wadersloh) sowie Frau Dr. Schwarm habe ihre Zusage zur Mitwirkung in der Jury bereits gegeben und freuen sich auf die Arbeit und Vorbereitung des nächsten Symposium im neuen Gewand.

 

 

Auswahlverfahren:

Die Jury behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt nicht realisierbare Entwürfe auszujurieren. Gegen die Entscheidung besteht kein Einspruchsrecht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Mitteilungen erfolgen schriftlich.

 

 

Fertigstellung:

Das Kunstwerk muss bis zum Ende des Symposiums fertiggestellt sein. Es verbleibt im Eigentum des Künstlers. Es verbleibt nach dem Symposium noch mindestens 3 Monate als kostenfreie Dauerleihgabe in der Gemeinde Wadersloh. Während dieser Zeit berät die Jury über eventuelle Ankäufe. Eine Ankaufverpflichtung besteht nicht.

 

Der Standort möglicher angekaufter Skulpturen ist grundsätzlich der schon beschriebene „Kunstpfad“ am Liesborner Holz. Maximal zwei Kunstwerke werden je Symposium angekauft. Der Festpreis für ein Kunstwerk wird auf 2.500,00 € festgelegt.

 

 

 

Dokumentation:

Die Erstellung einer Dokumentation wird angestrebt.

 

 

Ausschreibung,

Werbung- und Öffentlichkeitsarbeit:

Die Ausschreibung des Symposiums findet jeweils im Frühjahr des Durchführungsjahres in Radio, Printmedien, Museen, Kunstsammlungen, Galerien, Kulturämtern, Kunstvereinen, … sowie in der „Art“ und im „Westfalenspiegel“ und in weiteren Institutionen und Medien nach Medienverteiler im genannten Ausschreibungsgebiet statt.

 

Das Symposium wird im Bereich der Werbungs- und Öffentlichkeitsarbeit und durch Gästeführungen (Museum, …) begleitet.

 

Weitere, flankierende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden auf Basis der Erfahrungen vorhergehender Symposien organisiert und durchgeführt.

 

Flyer und Fotodokumentationen sind weitere Module der Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

Finanzierung:

Etat (2014 ff):

30.000,00 €

(Symposium 2009: 35.000,00 €)

 

Zuschuss der Spk:

10.000,00 €

(bereits v.d. Spk. zugesagt)

 

mithin alle 3 Jahre ab 2014 zu etatisieren:

20.000,00 €

 

 

 

 

In diesen Kosten sind folgende Ausgabepositionen enthalten:

·        Aufwandsentschädigung u. Fahrtkosten der Jurymitglieder

·        Durchführungskosten Jurysitzungen

·        Ankauf von max. 2. Kunstwerken á 2.500,00 €

·        Dokumentation

·        Sonstige Vorbereitungs- und Durchführungskosten

 

 

Fazit:

Die Verwaltung schlägt die feste Vereinbarung der v.g. Modalitäten vor, um eine dauerhafte, verlässliche und belastbare Vorbereitung und Durchführung der nächsten Symposien ab 2014 ff. für alle Beteiligten (Künstler, Jurymitglieder, Politik, Verwaltung, Sponsoren, …) in gutem und festen Rahmen zu gewährleisten.

 

Die Bildhauersymposien stellen für die kulturelle Identität und für die außenwirksame Prägung und Profilierung der Gemeinde Wadersloh und des Ortsteiles Liesborn einen unverzichtbaren Marken- und Bestandteil dar.

 

Eine regelmäßige Durchführung nach festen, wiederkehrenden Regeln entscheidet über den zukünftigen Erfolg dieser überregional relevanten Aktivität, die sich seit knapp 15 Jahren eine gute und über die Grenzen Waderslohs hinaus wahrnehmbare Tradition erworben hat.