Betreff
3. vereinfachte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Gartenstraße", Offenlegungsbeschluss (BPA 16/11, P. 12.2)
Vorlage
2012/B/1572
Art
Beschlussvorlage

Die 3. vereinfachte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gartenstraße“ der Gemeinde Wadersloh – einschließlich Begründung – ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

In der letzten Sitzung des Bau-, Planungs- und Strukturausschusses wurde der beantragten Bebauungsplanänderung, Zweigeschossigkeit für die Grundstücke Dettmarstraße 3 und 5 im Bebauungsplangebiet Nr. 21 „Gartenstraße“, zugestimmt. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flur 22 Flurstücke 668, 670, 692 und 693. Das Planungsbüro WoltersPartner aus Coesfeld hat zwischenzeitlich eine Begründung und eine Plankonzeption für die vorhabenbezogene Einzelfalländerung erarbeiten können. Der Begründungsentwurf sowie eine Plandarstellung werden in der Sitzung erläutert. Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.

 

Somit sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung gegeben. Auf dieser Grundlage ergeht folgender