Betreff
Antrag der FWG-Fraktion auf Einführung der Ehrenamtskarte (Rat 09/10, P. 16, FSA 06/10, P. 5, HA 08/10, P. 13)
Vorlage
2011/B/1450
Art
Beschlussvorlage

Angesichts der noch nicht abgeschlossenen Überlegungen in den verschiedenen Arbeitsgruppen wird eine Entscheidung zur örtlichen Einführung der Ehrenamtskarte zunächst zurückgestellt.

Hinsichtlich des konkreten Antrages wird auf die letzten Beratungen im o.a. FSA u. HA verwiesen.

Deutlich gemacht wird nochmals, dass nur Personen, die sich seit mindestens 2 Jahren 5 Stunden/Woche (oder 250 Stunden im Jahr) ehrenamtlich (also ohne Lohn oder eine pauschale Aufwandsentschädigung) engagieren, eine Ehrenamtskarte erhalten können. Diese Personen können die Ehrenamtskarte selbst beantragen (was die Regel ist) oder werden vom Verein oder der Organisation, für die sie tätig sind, vorgeschlagen.

Wer als Jugendlicher bereits im Besitz der Juleica (Jugendleiter/in-Card) ist und mindestens 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig ist, kann die Ehrenamtskarte bereits nach 6 Monaten erhalten.

Es können mehrere Tätigkeiten zusammengefasst werden, wobei die Angaben vom Verein oder der Organisation zu bestätigen sind.

 

Grundvoraussetzung für die Einführung der Ehrenamtskarte ist zunächst einmal der Beschluss des Rates sowie die Festlegung der Vergünstigungen. Hier können seitens der Gemeinde derzeit nur Vergünstigungen beim Besuch des Lehrschwimmbeckens in Liesborn, bei der VHS Beckum-Wadersloh (Absprachen notwendig) und bei den sporttreibenden Vereinen (nach entsprechenden Absprachen) angeboten werden.

Weitere Gespräche mit den Gewerbevereinen etc. sind dann zu führen, wenn der entsprechende Grundsatzbeschluss gefasst ist. 

Hier zeigt der Erfahrungsaustausch mit den Nachbargemeinden, dass die ganze Organisation der Ehrenamtskarte bei den Stabstellen bzw. bei der Wirtschaftsförderung angesiedelt ist, da die überwiegende Anzahl der Vergünstigungen aus dem Bereich der Wirtschaft kommen soll. Für die Partner der Ehrenamtskarte ist diese ein Marketinginstrument und sorgt für eine positive Kommunikation, ohne dass die Beteiligung mit Kosten verbunden ist.

 

Nicht außeracht gelassen werden sollten jedoch die nicht unerheblich erscheinenden zusätzlichen Verwaltungskosten und der entstehende Personalaufwand, der untrennbar mit der Einführung der Ehrenamtskarte in unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung entstünde.

 

Auch bedeutet die Ehrenamtskarte die Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Wadersloh, da die Karte im gesamten Gebiet von NRW genutzt werden kann (kann aber auch das Gegenteil bewirken, dass nämlich die Inhaber der Karte aus Wadersloh überwiegend die Nachbarorte besuchen).

 

Auch zeigen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass es für die künftigen Inhaber von großer Bedeutung ist, die Karte überhaupt als Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten. Der häufige Einsatz der Karte steht gar nicht so sehr im Vordergrund. (Durchschnitt 1 x mtl.).

 

Hier ist also die Frage zu stellen, ob die Ehrenamtskarte dann nicht eine „Konkurrenz“ z.B. zur Verdienstnadel der Gemeinde darstellt, welche dann evtl. an Bedeutung verlieren würde.

 

Sollte ein Beschluss für die Einführung der Ehrenamtskarte gefasst werden, würde der Ablauf so erfolgen, wie er in der beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Akademie Ehrenamt e.V. im Kreis Warendorf vorgeschlagen wird.

 

Derzeit laufen noch Überlegungen zu Konzepten der Förderung des Ehrenamtes im Kernbereichsmanagement sowie im Bereich Handlungskonzept demographische Entwicklung, welche jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt haben.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die endgültige Entscheidung daher noch zurückgestellt werden, bis hier nähere Erkenntnisse vorliegen, die dann stimmig und ineinander verzahnt weiterverarbeitet werden sollten.

Anlagen:

Kooperationsvereinbarung