Der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird wie vorgestellt zugestimmt.
Für die Erfüllung der Aufgaben zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung haben die Gemeinden die notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zu Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Das gemeindliche Abwasserbeseitigungskonzept ist der oberen Wasserbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Wadersloh erstellt seit dem Jahr 1987 ein Abwasserbeseitigungskonzept. Das Abwasserbeseitigungskonzept umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren und ist bisher dreimal fortgeschrieben worden. Die vierte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für den Zeitraum bis 2011 zu erstellen.
In der Ausschusssitzung wird der Entwurf der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorgestellt.