Auf eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird
verzichtet. Die Schulentwicklungsplanung ist nur im Bedarfsfall (Errichtung,
Änderung, Auflösung, Grundschulverband) fortzuschreiben. Die Entwicklung der
Schüler, Klassen und Geburtenzahlen ist dem Ausschuss für Schule, Kultur und
Sport jährlich aufzuzeigen.
Der Rat der Gemeinde Wadersloh hat am 20.09.2001 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Zeitraum 2001 bis 2006 einstimmig verabschiedet. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen wurde inzwischen aufgehoben.
Nach § 80 des neuen Schulgesetzes sind u. a. die Gemeinden verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie können hierbei bestehende Ersatzschulen berücksichtigen.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren ist vom Schulträger der Aufsichtsbehörde die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. Solche Anlässe sind die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie der organisatorische Verbund von Schulen. Im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren ist die Schulentwicklungsplanung vom Schulträger darzulegen.
Die demographische Entwicklung macht es erforderlich, sich des aktuellen Entwicklungsstandes zu vergewissern. Nach dem neuen Schulgesetz wird der Stichtag für die Einschulung schrittweise verlegt. Ab dem Schuljahr 2007 / 2008 ergeben sich daher folgende Stichtage und Zeiträume:
Schuljahr 2007 / 2008 |
31. Juli, |
01.07.00 |
- |
31.07.01 |
= |
13 Monate |
Schuljahr 2008 / 2009 |
31. Juli, |
01.08.01 |
- |
31.07.02 |
= |
12 Monate |
Schuljahr 2009 / 2010 |
31. August, |
01.08.02 |
- |
31.08.03 |
= |
13 Monate |
Schuljahr 2010 / 2011 |
31. August |
01.09.03 |
- |
31.08.04 |
= |
12 Monate |
Schuljahr 2011 / 2012 |
30. September |
01.09.04 |
- |
30.09.05 |
= |
13 Monate |
Schuljahr 2012 / 2013 |
31. Oktober |
01.10.05 |
- |
31.10.06 |
= |
13 Monate |
Schuljahr 2013 / 2014 |
30. November |
01.11.06 |
- |
30.11.07 |
= |
13 Monate |
Schuljahr 2014 / 2015 |
31. Dezember |
01.12.07 |
- |
31.12.08 |
= |
13 Monate |
Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden ab dem Schuljahr 2012 / 2013 auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult.
Nachfolgend werden die Schulstatistik vom laufenden Schuljahr 2006 / 2007, die Anmeldungen für das Schuljahr 2007 / 2008 und die Zahl der Geburten für die einzelnen Grundschulen nach den neuen Stichtagen aufgezeigt:
Schülerzahlen für das Schuljahr 2006/2007, Stand: 01.10.2006
(Schulstatistik)
Name der Schule |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
Schüler
insgesamt |
Klassen |
Fahrschüler Bus/ Mietwagen |
Grundschule Diestedde |
27 |
36 |
36 |
48 |
|
|
|
|
|
|
|
7 |
|
Grundschule Liesborn |
42 |
45 |
44 |
40 |
|
|
|
|
|
|
171 |
8 |
63 |
Grundschule Wadersloh |
77 |
61 |
72 |
81 |
|
|
|
|
|
|
291 |
12 |
108 |
Grundschulen Insgesamt |
146 |
142 |
152 |
169 |
|
|
|
|
|
|
609 |
27 |
202 |
Hauptschule Wadersloh |
|
|
|
|
34 |
42 |
64 |
54 |
67 |
63 |
324 |
15 |
189 |
Realschule Wadersloh |
|
|
|
|
83 |
66 |
51 |
57 |
83 |
69 |
409 |
16 |
258 |
insgesamt |
146 |
142 |
152 |
169 |
117 |
108 |
115 |
111 |
150 |
132 |
1.342 |
58 |
649 |
|
Schüler
aus |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
12 |
13 |
Schüler insgesamt |
Fahrschüler |
Johanneum Gymnasium |
94 |
95 |
89 |
86 |
92 |
77 |
82 |
99 |
67 |
781 |
571 |
Schulentwicklungsplanung
ab Schuljahr 2007 / 2008
|
Anmeldungen für Schuljahr |
Geburten für Schuljahr (Stand 30.04.2007) |
||||
|
2007 / 2008 1.7.00–31.7.01 13 Monate |
2008 / 2009 1.8.01-31.7.01 12 Monate |
2009 / 2010 1.8.02-31.8.03 13 Monate |
2010 / 2011 1.9.03-31.8.04 12 Monate |
2011 / 2012 1.9.04-30.9.05 13 Monate |
2012 / 2013 1.10.05-31.10.06 13 Monate |
Grundschule Diestedde |
29 |
21 |
31 |
22 |
28 |
21 |
Grundschule Liesborn |
37 |
35 |
35 |
30 |
28 |
33 |
Grundschule Wadersloh |
68 |
74 |
71 |
65 |
67 |
51 |
Grundschulen insgesamt |
134 |
130 |
137 |
117 |
123 |
105 |
Nach Mitteilung der Schulleitung der Grundschule Diestedde wird mit drei Rückläufern gerechnet. Es könnten mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bei 32 Kindern zwei Eingangsklassen mit je 16 Schülern im Schuljahr 2007 /2008 gebildet werden.
In der Grundschule Liesborn werden zwei Eingangsklassen und in der Grundschule Wadersloh drei Eingangsklassen gebildet.
Für die Hauptschule wurden 43 Schüler angemeldet. Zwei Klassen werden gebildet. Einzugsbereich für die Hauptschule ist die Gemeinde Wadersloh.
Die Realschule wird 79 Schüler in drei Klassen aufnehmen. Einzugsbereich ist die Gemeinde Wadersloh und die Ortsteile Stromberg, Sünninghausen, Bad Waldliesborn, Benteler und Langenberg.
Das Gymnasium Johanneum wird 110 Schüler in vier Klassen aufnehmen. Einzugsbereich ist die Gemeinde Wadersloh und die Ortsteile Benteler, Langenberg, Stromberg, Oelde, Sünninghausen, Herzfeld, Lippborg und Beckum.
Nach dem neuen Schulgesetz müssen Grundschulen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen und Schulgrößen möglichst als Teilstandort (Grundschulverband) geführt werden.
Hauptschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicherzustellen.
Realschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine Realschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Realschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.
Gymnasien müssen bis Jahrgangstufe 10 bei der Errichtung mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann ein Gymnasium fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einem anderen Gymnasium mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.
Nach der Schulstatistik 2006 / 2007, den
Anmeldungen für das Schuljahr 2007 / 2008 und die Zahl der
Geburten für die einzelnen Grundschulen nach den neuen Stichtagen besteht für
die Gemeinde zzt. kein Handlungsbedarf. Die Schulstandorte der Gemeinde sind
gesichert.