Nach örtlicher Überprüfung und Abstimmung mit dem gemeindlichen Straßenkataster werden folgende innerörtliche Gemeindestraßen als sanierungsbedürftig eingestuft:
Ortsteil Wadersloh Baukosten
Bornefeld-Ettmann-Straße 4.600 m2 345.000,00 €
Schützenstraße (Mauritz bis Am Wall) 1.200 m2 60.000,00 €
Lechtenweg (Hölzerne Str. bis Lessingstraße) 2.800 m2 210.000,00 €
Kopernikusstraße (einschl. Anschluss Im Großen Holz) 1.760 m2 105.600,00 €
Im Großen Holz 1.600 m2 96.000,00 €
Brüggemannstraße 2.000 m2 120.000,00 €
13.960 m2 936.600,00 €
Ortsteil
Diestedde
Von-Wendt-Straße (Lange Str. bis Kurze Str.) 1.040 m2 62.400,00 €
Eichendorffstraße
(Lange Str. bis Augustin-Wibbelt-Str.) 1.360
m2 81.600,00
€
2.400 m2 144.000,00 €
Ortsteil Liesborn
Ostkampstraße 2.500 m2 187.500,00 €
Roswindisstraße 1.520 m2 91.200,00 €
Königsberger Straße 1.500 m2 112.500,00 €
Stettiner Straße 1.200 m2 90.000,00 €
Brandenburger Straße 900 m2 67.500,00 €
Breslauer Straße 900
m2 67.500,00 €
Im Klostergarten 2.220 m² 165.000,00 €
10.740 m2 781.200,00 €
Gesamt 27.100
m2 1.861.800,00
€
Die veranschlagten Baukosten sind überschläglich ermittelt und können sich je nach Ausbauart ändern. Eine Rangfolge der Sanierungsbedürftigkeit ist in der dargestellten Auflistung nicht gegeben. Für die Sanierung der Straßen sollen in den nächsten Jahren jährlich 150.000,00 € im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Außer dem Lechtenweg handelt es sich bei allen vorgesehenen Straßensanierungsmaßnahmen um vorhandene Innerörtliche Straßen, an deren Erneuerung sich die Grundstücksanlieger nach dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) mit 50 % der Baukosten beteiligen müssen. Im Lechtenweg ist noch keine endausgebaute Straße vorhanden, hier müssen sich die Grundstücksanlieger mit einem einmaligen Anschlussbeitrag in Höhe von 90 der Gesamtbaukosten beteiligen.
Das Konzept zur Sanierung der Innerörtlichen Gemeindestraßen ist in der BPA-Sitzung am 16.10.2006 von der Verwaltung vorgestellt worden und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden.
In der heutigen Sitzung soll weiter über das
Sanierungskonzept der Gemeindestraßen beraten werden. Es sollen konkrete
Beratungen zur Aufstellung einer Prioritätenliste erfolgen. Möglich ist auch
eine Bereisung der Straßen und Wege mit einer kleinen Arbeitsgruppe.