Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein Kommunaldarlehen zur
Umschuldung in Höhe von 300.000 € ohne Disagio aufzunehmen. Der Zinssatz
ist für 10 Jahre festzuschreiben. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind so zu
vereinbaren, dass sie vierteljährlich nachträglich fällig werden. Die Tilgung
ist auf 2 % p.a. zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten
Zinsen festzulegen.
Mit Datum vom 10.12.1996 hat die Gemeinde Wadersloh ein Darlehen bei der Westdeutschen Immobilienbank (frührer WestLB) aufgenommen. Das Darlehen hat bei einer Zinsfestschreibung (5,87 %) bis zum 29.12.2006 noch eine Restschuld von 443.399,95 €.
Aufgrund der aktuell guten Kassenliquidität wird
vorgeschlagen, mit Auslaufen des Darlehens einen Betrag in Höhe von 143.399,95
€ zu tilgen. Die restlichen 300.000 € sollen umgeschuldet werden. Aktuell
können Kommunaldarlehen mit einer 10 jährigen Laufzeit zu etwa 4 %
Zinsen bei 2 % Tilgung aufgenommen werden. Um auf das derzeit immer noch
niedrige Zinsniveau reagieren zu können, ist es ratsam, den Bürgermeister zu
ermächtigen, dass Darlehen wie vorgesehen aufzunehmen.