1. Nutzung des ehemaligen Tennisgeländes in Liesborn
Die Gemeinde hat in Abstimmung mit dem Tennisverein Liesborn dem Sportverein zwei ehemalige nicht mehr benötigte Tennisplätze zur weiteren Nutzung übergeben. Der Sportverein möchte das freie Gelände dem Breitensport ohne Vereinsbindung zur Verfügung stellen.
Geplant sind die Anlegung eines Beachvolleyball-Platzes in Größe von 18 x 35 m und eine allgemeine Spiel- und Sportfläche in Größe von ebenfalls 18 x 35 m ohne größere Baumaßnahmen.
Der Sportverein beziffert die Materialkosten mit
rd. 3.000,00 € neben dem erheblichen Engagement.
2. Errichtung eines Zuschauerunterstandes mit Abstellräumen und Verkaufsraum
Seit Jahren ist der Sportverein bemüht, für die Zuschauer geeignete Unterstände zu errichten. Eine Planerin hat eine dauerhafte zukunftsorientierte Lösung projektiert.
Die Baumaßnahmen können in Eigenleistung des Vereins erstellt werden. Allerdings entstehen aus Hochwasserschutzgründen zusätzliche Materialkosten.
Nach Schätzungen der Planerin belaufen sich die gesamten
Materialkosten auf rd. 15.000,00 €.
3. Errichtung einer öffentlich zugängigen WC-Anlage und
einer Umkleidekabine für Schiedsrichterinnen
Nachdem die Sporthalle an den Wochenenden für die Besucher des Sportplatzes nicht mehr zugängig ist, besteht keine öffentlich zugängige WC-Anlage auf der Sportanlage. In den neuen Umkleideräumen ist hierfür nicht vorgesorgt. Ferner fehlen Dusch- und Umkleidemöglichkeiten für die Schiedsrichterinnen.
Der Sportverein beabsichtigt in dem eigenen Sportheim hierfür Räume herzurichten. Die Maßnahmen könnten in ehrenamtlicher Tätigkeit von Vereinsmitgliedern durchgeführt werden. Die Materialkosten belaufen sich nach vorläufigen Schätzungen auf rd. 10.000,00 €
Die Anträge mit Skizzen des SV Westfalen
21 e. V. Liesborn sind als Anlage beigefügt.
Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.12.1992 wird sporttreibenden Vereinen ein Zuschuss für förderungswürdig anerkannte Bauvorhaben in Höhe von 10 % der voraussichtlichen und geprüften Herstellungskosten gewährt.
Ergebnis:
Dem SV Westfalen 21 Liesborn wird die Genehmigung zu den vorgenannten Baumaßnahmen erteilt. Die erforderlichen Baugenehmigungen sind einzuholen.
Dem SV Westfalen 21 Liesborn wird ein Zuschuss nach dem Grundsatzbeschluss vom 22.12.1992 in Höhe von 10 % = insgesamt 2.800,00 € der nachgewiesenen Kosten gewährt.
Da die Mittel im Entwurf des Haushaltes 2007 bereits
verplant sind, ist der Betrag um weitere 2.800,00 € aufzustocken.