Wie
zuvor aufgeführt, wird ab 01.01.2007 nur noch 1 x jährlich (Oktober)
ein Pauschalbetrag in Höhe 60,00 €/Kind an die Antragsberechtigten
ausgezahlt. Nachweise über Inanspruchnahme von Angeboten des Familienpasses
sind nicht mehr vorzulegen.
Mit der Einführung des
Familienpasses zum 01.01.1989 wurden sie seinerzeit beschlossenen Richtlinien
auch aufgrund von Gesetzesänderungen immer wieder geringfügig geändert.
Beibehalten wurde aber immer
die Regelung der Einzelbezuschussung der verschiedenen Angebote.
Durch die Einführung des NKF
wird nunmehr vorgeschlagen, die Familienpassrichtlinien zu überarbeiten und zu
vereinfachen, insbesondere im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben des Neuen
Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Der Aufwand für Personal- u.
Verwaltungskosten sollte erheblich reduziert werden. Mit der Neuregelung würden
alle Familien, die Anspruch auf den Familienpass haben, einmal jährlich den
gleichen Zuschussbetrag erhalten und nicht, wie bisher, nur die Familien, die
einzelne Angebote für ihre Kinder in Anspruch nehmen und nach einer
Einzelabrechnung hierfür einen Zuschuss erhalten. Die bisher aufwändige
Einzelprüfung könnte somit entfallen und eine Gleichbehandlung aller
berechtigten Familien wäre gegeben.
Mit dem neuen Modus würden
auch alle Gesetzesänderungen, die im Zusammenhang mit Empfängerkreis und
Einkommensberechnung ergehen, z.B. im SGB II, die ansonsten immer wieder neue
Änderungen der Richtlinien nach sich ziehen würden, abgehandelt.
Der Kreis der
Anspruchsberechtigten soll gleich (Familien ab 3 Kinder, Alleinerziehende etc.)
bleiben.
Vorgeschlagen wird folgende
Neuregelung, die ab 01.01.2007 in Kraft treten sollte:
(Es wurde ein
Steigerungsbetrag nach dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes
eingerechnet, wobei das Jahr 2000 als Originalwert = 100 % diente).
Aktuell: (Haushaltsansatz 25.000 €) |
Neu: (Haushaltsansatz 25.000 €) |
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Einkommensgrenze: |
€ |
Einkommensgrenze: |
€ |
Gesamtbetrag der Einkünfte |
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Gesamtbetrag der Einkünfte |
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bei 3 Kindern: |
30.700 |
Bei 3 Kindern: |
33.700 |
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Zuschlag ab dem 4. Kind |
5.115 |
Zuschlag ab dem 4. Kind |
5.600 |
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Bewilligter Zuschuss: |
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Bewilligter Zuschuss: |
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Spitze Abrechnung aller |
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Je Kind ein Pauschalbetrag |
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einzelnen Zuschüsse, auch |
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von 60 €, womit alle
Bedarfe |
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mit den Schulen, Pauschal- |
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abgedeckt sind, also keine |
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betrag am Jahresende von |
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Einzelabrechnung mehr. |
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30 €/Kind. |
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Zahlungsmodus: |
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Zahlungsmodus: |
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Je nach Antrag Auszahlung |
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Einmal jährlich, z. B. im
Oktober. |
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mehrmals im Jahr. |
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Antragsberechtigte Kinder: |
ca. 400 |
Antragsberechtigte Kinder |
ca. 420 |
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Kosten: |
24.000 |
Kosten: |
25.000 |