Betreff
Bildung von Ausschüssen und Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
2004/B/0146
Art
Beschlussvorlage

Für die Bildung und Besetzung der Ausschüsse sind die §§ 50, 57 und 58 GO anzuwenden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss führt und dort auch Stimmrecht hat.

 

Sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Nach d’Hondt stehen den einzelnen Fraktionen folgende Sitze zu:

 

Zu besetzende

Ausschuss-Sitze:

CDU

SPD

FWG

FDP

 

12

 

8

2

1

1

11

 

7

2

1

1

10

 

6

2

1

1

9

5

(evtl. + 1 durch Los)

1

(evtl. + 1 durch Los)

1

1

8

 

5

1

1

1

7

 

4

1

1

1

6

 

4

1

(evtl. + 1 durch Los)

(evtl. + 1 durch Los)

5

 

4

1

-

-

4

 

3

1

-

-

3

2

(evtl. +1 durch Los)

(evtl. + 1 durch Los)

-

-

 

Nach Bildung der einzelnen Ausschüsse müssen die Ratsmitglieder die jeweiligen Ausschussgrößen beschließen. Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird diese Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt zugeteilt. Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden.

 

Sofern keine Listenverbindungen eingegangen werden, stehen den einzelnen Fraktionen die Ausschussvorsitze in folgender Reihenfolge zu:

 

1.

CDU

2.

CDU

3.

CDU oder SPD (durch Los)

4.

CDU oder SPD

5.

CDU

6.

FWG oder FDP (durch Los)

7.

FWG oder FDP