Sitzung: 18.12.2006 Bau-, Planungs- und Strukturausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 2006/M/0264/4
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Diestedde West“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 459 und 458
im
Osten durch die
Ostgrenzen der Flurstücke 458 und 160, durch eine ca. 8,0 m breite
gedachte Linie, die in nördlicher Verlängerung der Ostgrenze des
Flurstückes 258 durch das Flurstück 325 (Verbindungsweg) in
Nord-Süd-Richtung verläuft, sowie durch die Ostgrenzen der Flurstücke 258, 257
und 92
im
Süden durch die
Südgrenze des Flurstückes 92, durch die Nordgrenze des Flurstückes 90 und die
Südgrenze des Flurstückes 257
im
Westen durch die
Ostgrenze des Flurstückes 96 (Teilbereich der Straße „Berkenweg“)
Sämtliche Flurstücke liegen in der Flur 221 der Gemarkung Wadersloh.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 52 „Diestedde West“
ist einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den umweltbezogenen
Informationen einen Monat lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB von der
Auslegung zu benachrichtigen.