Sitzung: 18.12.2006 Bau-, Planungs- und Strukturausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 2006/B/0559
Beschlussvorschlag:
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wadersloh soll für den Ortsteil Diestedde eine ergänzende Wohnbebauung am westlichen Ortsrand planungsrechtlich gesichert werden. Gleichzeitig soll die im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Diestedde ausgewiesene gewerbliche Baufläche geringfügig erweitert werden, um nicht wesentlich störendes Gewerbe ansiedeln zu können.
Für diese Bereiche wird der mit Verfügung des Regierungspräsidenten vom 28.05.1979 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Wadersloh - die Veröffentlichung erfolgte in der Tageszeitung „Die Glocke“ am 06.06.1979 - wie folgt geändert:
1. Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in „Wohnbaufläche“
2. Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in „Fläche für die Ver- und Entsorgung - Regenrückhaltebecken“
3. Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche“
4. Änderung von „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bürgerhalle“ in „Gewerbliche Baufläche“
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist
einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den umweltbezogenen
Informationen einen Monat lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB von der
Auslegung zu benachrichtigen.