Beschluss:
Dem SV Westfalen 21 Liesborn wird die Genehmigung zu
der vorgenannten Baumaßnahme erteilt. Dem Sportverein wird ein Zuschuss nach
dem Grundsatzbeschluss vom 22.12.1992 in Höhe von 10 %, gleich insgesamt
500,00 €, der nachgewiesenen Kosten gewährt. Da die Mittel im Entwurf des
Haushaltes 2007 bereits verplant sind, ist der Betrag um weitere
500,00 € aufzustocken.