Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Rosenhöhe“ der Gemeinde Wadersloh wird gemäß §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung am 14. September 2021 (BGBl. I S. 4147) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV) NW S. 666) – jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen - unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange (§ 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den als Anlage beigefügten Abwägungstabellen als Satzung beschlossen, nachdem der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Rosenhöhe“ der Gemeinde Wadersloh mit den erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 24.11.2021 bis 27.12.2021 einschließlich ausgelegen hat. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung wurde gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde gemäß § 13 a (2) i. V. m. § 13 (3) BauGB abgesehen.
RM Krumtünger berichtete, dass ab dem 24.01.2022 die ehemalige Realschule mit einem Bauzaun umzäunt werde. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden Gegenstände ausgebaut. Am 07.02.2022 werde mit der Rodung der Bäume gestartet. Am 14.02.2022 beginnen die Baggerarbeiten. Ende April 2022 soll voraussichtlich das gesamte Gebäude komplett abgerissen sein.