Zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Landschaft war unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen worden. Die Vorsitzende begrüßte die vorstehend Genannten sowie die interessierten Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung wurde der Sachkundige Bürger, Herr Udo Austermann, von dem Vorsitzenden gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.