Sitzung: 15.02.2016 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 2015/M/1259/1/4
Beschluss:
Der Hinweis, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
Der Bereich der Ergänzungssatzung liegt in integrierter Siedlungslage. Die mögliche Verdichtung der Wohnbebauung auf erschlossenen Flächen ist somit im allgemeinen öffentlichen Interesse der Nachverdichtung und Innenentwicklung.
Für die geplante Wohnnutzung stehen in vergleichbarer Lage keine Brachen für eine Entsiegelung und Wiedernutzbarmachung zur Verfügung.