Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Die Parkflächen vor den Grundstücken Kirchplatz 10 und 11 werden gem. § 7 StrWG NRW durch Einziehung der Allgemeinheit entzogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung öffentlich bekannt zu machen.