Beschlussvorschlag:
Die Parkflächen vor den Grundstücken Kirchplatz 10 und 11 werden gem. § 7 StrWG NRW durch Einziehung der Allgemeinheit entzogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Die Parkflächen vor den Grundstücken Kirchplatz 10 und 11 werden gem. § 7 StrWG NRW durch Einziehung der Allgemeinheit entzogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung öffentlich bekannt zu machen.