Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Zentralklärwerk und Versorgungsanlagen“ im Parallelverfahren wird mit der Auslegung gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 64 „Zentralklärwerk und Versorgungsanlagen“ ist einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den verfügbaren bzw. bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einen Monat lang zu jedermanns Einsicht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.