Sitzung: 24.08.2015 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 07, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 2015/B/2217/1/7
Beschlussvorschlag:
Der Änderungsbereich C wird so erweitert, dass für die beiden südlich und nördlich außerhalb stehenden Anlagen der Ersatz oder das Repowering am Standort bzw. in enger räumlicher Nähe auf der gleichen Parzelle gesichert wird. Hierfür wird ein Mindestabstand von 300 m zu Wohnstellen im Außenbereich mit Ausnahme der Wohnstellen der Betreiber berücksichtigt. Für die Abgrenzung wird von einem angenommenen Rotorradius, der innerhalb der geänderten Zone liegen muss, von 70 m ausgegangen.