Sitzung: 24.08.2015 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 07, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 2015/B/2217/1/3
Beschlussvorschlag:
Den Bedenken nach
3.2, 3.6 und 3.8 wird nicht gefolgt.
Zu den Nummern 3.3
und 3.4 wird beschlossen: Die Bereiche A und D werden aus artenschutzrechtlichen
Gründen aus der Flächenkulisse der Änderungen herausgenommen.
Zu den Nummern 3.5, 3.8 und 3.10 wird vorgenannter Beschluss wie folgt ergänzt: Der Änderungsbereich E wird auf die artenschutzrechtliche unbedenkliche Teilfläche reduziert.