Beschlussvorschlag:
Der Planbereich für die Errichtung einer Kindertagesstätte erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 62 „Lechtenweg II“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Lechtenweg II“ wird gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt um möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls entsprechend zu unterrichten.