Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 15.06.2013 für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2023 einen Pachtvertrag über die zwei in Rede stehenden Grundstücke an der Marcillatstraße mit einer Jahrespacht in Höhe von 950,00 € abzuschließen. Die Pacht ist jährlich bis spätestens zum 15.02. im Voraus zu entrichten. Die Grundstücke werden wie bisher als Spielfläche zur Verfügung gestellt. Die Verkehrssicherungspflicht während der Vertragslaufzeit übernimmt die Gemeinde. Trifft die Pachtzahlung nicht pünktlich ein, so erledigt sich der Vertrag und die Grundstücke können umgehend veräußert werden. Kommt der Vertrag nicht zustande, so stehen die Grundstücke mit sofortiger Wirkung zur Vermarkung zur Verfügung.