Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

Von einer Benennung von Wegen und Straßen nach Persönlichkeiten aus der Gemeinde Wadersloh wird zunächst bis auf Weiteres abgesehen. Wege und Straßen sind nur dann nach örtlichen Persönlichkeiten zu benennen, wenn diese seit mindestens 30 Jahren verstorben sind.